Schwerin – Pünktlich zum Jahresbeginn wird die Schuldner- und Insolvenzberatung der Volkssolidarität ihre Arbeit aufnehmen. Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow wird das vierköpfige Beratungsteam am 4. Januar in den Räumen der Volkssolidarität begrüßen: „Die Arbeit einer Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle in der Landeshauptstadt ist unverzichtbar. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstelle ,Lichtblick‘, die in den vergangenen Jahren eine hervorragende Arbeit geleistet haben, die jetzt von einem neuen Träger in hoher Qualität fortgesetzt wird.“
In der Gutenbergstr. 1 wird ab dem 04.01.2016 das Beratungsteam der Volkssolidarität, in dem zwei erfahrene Rechtsanwältinnen, ein Sozialarbeiter sowie eine Wirtschaftsrechtlerin mitwirken, kostenlose und vertrauliche Schuldner- und Insolvenzberatung anbieten.
Die Beratungsstelle ist unter der Telefonnummer 0385 – 30 34 74 60 und der E-Mail-Adresse schuldnerberatung-mv@volkssolidaritaet.de zu erreichen.
„Wir haben ein kompetentes und erfahrenes Team an Bord. Wir freuen uns auf die neue Aufgabe und sind überzeugt, dass wir am besten mit unserer guten Arbeit überzeugen werden!“, so Kerstin Liebich, Landesgeschäftsführerin der Volkssolidarität.
Hilfesuchende, die bereits den Weg in die vorherige Beratungsstelle der Diakonie gefunden hatten, werden auf Wunsch gern weiter beraten. In Abstimmung mit der Diakonie wird unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Übergang für alle so reibungslos wie möglich gestaltet.
Die Beratungsstelle steht den Hilfesuchenden zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
- Di, Mi, Do 9.00 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 14.00 Uhr.
- Für Berufstätige wird eine Abendsprechstunde bis 18.00 Uhr angeboten.
- Mo und Fr stehen die Berater bei Notfällen oder nach vorheriger terminlicher Vereinbarung zur Verfügung.
Und so läuft eine Beratung normalerweise ab: Gemeinsam mit den Beratern wird eine Übersicht über die Schulden zusammengestellt. Dann werden die Fragen der Haushaltsplanung erfasst, um daraus Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Ziel ist es, zuerst die dringenden Schuldenprobleme wie Mietschulden oder Kontopfändung schnell zu lösen. Im weiteren Verlauf wird die Regulierung der Schulden, zum Beispiel durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren, in Angriff genommen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit wird die Schuldenprävention sein. Hier sind Vortragsveranstaltungen geplant unter anderem an Schulen, z.B. zum Thema „Handyverträge“.