Schwerin – Der Arbeitskreis Mietspiegel hat am 14.12.2015 den neuen Mietspiegel für die Landeshauptstadt beschlossen: Danach haben sich die frei vereinbarten Mieten im untersuchten Zeitraum vom 01.09.2011 bis 31.08.2015 im gesamten Stadtgebiet um 2,8 Prozent und insbesondere in der Schweriner Innenstadt um 2,6 Prozent erhöht. Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dies kann gemäß § 558 d BGB anhand einer Stichprobe erfolgen oder durch Verwendung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex. Für den Mietspiegel 2016/2017 standen Daten von 17.912 Mietwohnungen zur Verfügung. Dabei handelt es sich um 8.462 Bestandsmieten und 9.450 Neuvermietungen. Diese Stichprobe liefert sichere Angaben zur Feststellung einer ortsüblichen Vergleichsmiete.
Die Faktoren vergleichbare Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage sind die entscheidenden Faktoren auf dem Wohnungsmarkt. Die durchschnittlichen Wohnungsmieten in der Landeshauptstadt Schwerin schwanken je nach Ausstattung, Baualtersklasse und Größe der Wohnungen zwischen 4,00 € und 9,35 €/m² Wohnfläche. Dieser höchste Wert steht im Mietspiegelfeld Neubau Baujahr ab 2010 mit einer Wohnungsgröße über 100 m² und beinhaltet auch einen Tiefgaragenstellplatz. So liegt die ortsübliche Vergleichsmiete für eine 65 m² große Wohnung in einem Gebäude, das 1970 errichtet und nicht modernisiert wurde, bei 4,00 €/m². Für eine 55 m² große Wohnung im sanierten Altbau mit einer sehr guten Ausstattung (über 19 Ausstattungspunkte) ergibt sich eine ortsübliche Vergleichsmiete von 6,85 €/m².
An folgenden, für Schwerin typischen Wohnungen, zeigen sich die Veränderungen zum letzten Mietspiegel:
- Für eine 65 m² große, durchschnittlich ausgestatte Wohnung in einem Gebäude, das nach 1993 errichtet wurde, ergibt sich eine Miete von 6,35 €/m² (vorher 6,40 €/m²). Somit handelt es sich hierbei um ein Feld mit einem sinkenden Wert.
- Für eine 55 m² große Wohnung in einem Gebäude aus den siebziger Jahren, das nach 1992 modernisiert wurde, weist der Mietspiegel eine Miete von 5,00 €/m² (vorher 5,00 €/m²) aus und hat sich nicht verändert.
- Im modernisierten Altbaubestand zeigt die Tabelle für eine 65 m² große und gut ausgestattete Wohnung (16 Ausstattungspunkte) eine Miete von 6,00 €/m² (vorher 5,80 €/m²) und damit hat sich das Niveau gegenüber dem Mietspiegel 2014/2015 in diesem Feld erhöht.
- Die Miete für eine 55 m² große, nicht modernisierte Wohnung in einem Gebäude aus den siebziger Jahren hat sich nicht verändert und liegt weiter bei 4,05 €/m².
- Im nicht modernisierten Altbaubestand ergibt sich für eine 45 m² große Wohnung eine Miete von 4,45 €/m² (vorher 4,35 €/m²).
Die Mieten sind gegenüber dem Mietspiegel 2014/2015 bei vielen Mietspiegelfeldern gestiegen, allerdings bei 6 Feldern konstant geblieben und bei 2 Feldern sogar gesunken. Manche Veränderungen sind gering, andere jedoch höher ausgefallen.
Auf Grund der derzeitigen Wohnungsmarktsituation erfolgten Veränderungen. Unter anderem wurde die Baualtersklasse (BAK) 1 Neubau unterteilt in 1 A Neubau Baujahr ab 2010 und 1 B Wohnungsbau Baujahr 1992 bis 2009.
Auch der jetzt vorliegende Mietspiegel weist wieder Lagefaktoren für einige Stadtteile in Abhängigkeit von der Baualtersklasse aus. So ergab sich für den Stadtteil Paulsstadt ein Abschlag in Höhe von 0,05 €/m² für die Baualtersklassen 1, 4 und 5, während im Stadtteil Feldstadt bei allen Baualtersklassen außer 2 A wieder ein Abschlag in Höhe von 0,20 €/m² ausgewiesen wird. Für die Stadteile Altstadt und Schelfstadt liegen für die Untersuchung zu den Lagefaktoren jeweils weniger als 100 Datensätze vor. Trotzdem ist der Arbeitskreis Mietspiegel der Auffassung, dass die Ergebnisse – 0,20 €/m² für die Altstadt und + 0,30 €/m² für die Schelfstadt repräsentativ sind, aber den Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel nicht erfüllen.
Für das Vorhandensein eines Balkons bzw. einer Terrasse (auch bei Gartenanteilen) ergab sich nach Auswertung des Datenmaterials ein Zuschlag in Höhe von 0,10 €/m² Wohnfläche für die Baualtersklassen 1, 4 und 5. Als neue Besonderheit hat die Auswertung einen Zuschlag für die Sonderwohnform Apartments (bis 30 m² Wohnfläche) in den Baualtersklassen 4A und 4B in Höhe von 0,25 €/m² bzw. 0,85 €/m² ergeben.
Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz und vermeidet Streitigkeiten. Die traditionell gute Beteiligung der Schweriner Mieter und Vermieter haben den Mietspiegel in den letzten 19 Jahren zu einem Qualitätsprodukt werden lassen. Seit dem Ende des gesetzlich regulierten Mietmarktes und mit Einführung von marktorientierten Vergleichsmieten in den neuen Bundesländern im Jahr 1997 erscheint der Schweriner Mietspiegel inzwischen zum zehnten Mal. Der Arbeitskreis Mietspiegel, dem unter anderem der Mieterbund Schwerin und Umgebung e.V., die beiden großen Schweriner Wohnungsunternehmen sowie der Ortsverein Haus & Grund Schwerin e.V. angehören, hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 den neuen Mietspiegel beschlossen.
„Der Schweriner Mietspiegel 2016/2017 trägt zur Transparenz des Wohnungsmarktes in der Landeshauptstadt und zur Ermittlung von ortsüblichen Vergleichsmieten bei. Als Instrument zur Vermeidung von Mietstreitigkeiten hat sich der Mietspiegel in den vergangenen Jahren bestens bewährt“, so die Aussage der Mitglieder des Arbeitskreises bei der Beschlussfassung. „Der neue Mietspiegel ist unter www.schwerin.de/gutachterauschuss zu finden, ebenso sind dort vorherige Mietspiegel abrufbar sowie weitere Informationen zu diesem Thema“, ergänzt Ulrich Frisch, Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Erstmals wird die Dokumentation zur Erstellung des Mietspiegels im Internet veröffentlicht. Natürlich bieten auch der Mieterbund in seiner Geschäftsstelle in der Dr.-Külz-Str. 18 (im Internet unter www.mieterbund-schwerin.de) sowie der Ortsverein Schwerin von Haus & Grund e.V. in seiner Geschäftsstelle Heinrich-Mann-Str. 13 (im Internet unter www.haus-und-grund-mv.de) weitergehende Informationen und Beratungen an.“ Im BürgerBüro des Stadthauses ist der Mietspiegel in gedruckter Form gegen eine Schutzgebühr von 1,- € erhältlich.
Auch zukünftig hofft der Arbeitskreis Mietspiegel auf eine hohe Bereitschaft von Mietern und Vermietern, Daten zur Erstellung des Mietspiegels bereitzustellen. Wenn sich in dem Zeitraum 09/2013 bis 08/2017 die Kaltmiete verändert, werden diese Mietangaben für den kommenden Mietspiegel benötigt. Unter www.schwerin.de/gutachterausschuss steht dafür schon jetzt ein Fragebogen zum Download bereit.