Schwerin (ots) – In Mecklenburg-Vorpommern konnten drei Haftbefehle gegen rechtsmotivierte Straftäter bisher nicht vollstreckt werden. Zwei betreffen Personen, die nicht aus unserem Bundesland stammen und im europäischen Ausland leben, ihre Straftaten jedoch in Mecklenburg-Vorpommern begangen haben, eine Person stammt aus Mecklenburg-Vorpommern, lebt aber nicht mehr hier.
Die vom Bundesinnenministerium veröffentlichte und von der Ostessezeitung heute aufgegriffene Zahl von sechs unvollstreckten Haftbefehlen für Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt nicht den bisher erfolgten Abgleich zwischen den Behörden. Durch die Justiz wurde ein Haftbefehl aufgehoben, ein Haftbefehl ist nicht dem Phänomenbereich rechts zugeordnet und ein Haftbefehl wurde zwischenzeitlich vollstreckt. Damit bleiben für das Land M-V drei offene Haftbefehle für den Phänomenbereich -rechts- bestehen (in zwei Fällen wegen Verwenden Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und ein Fall wegen Verstoß gegen das Waffengesetz).