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Schweriner Stadtvertretung beschließt kommunales Zirkus-Wildtierverbot

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Schwerin – Entscheidung für den Tierschutz: Die Schweriner Stadtvertretung hat am gestrigen Abend mit deutlicher Mehrheit auf Antrag der Fraktion „Unabhängige Bürger“ beschlossen, künftig keine öffentlichen Flächen mehr an Zirkusunternehmen zu vermieten, die Wildtiere wie Tiger, Elefanten oder Bären mitführen. PETA Deutschland e.V. begrüßt die Tierschutzinitiative der Stadtvertretung und sieht in der Entscheidung Signalcharakter für andere Städte in dem Bundesland. Obwohl bundesweit bereits nahezu 50 Städte ein Wildtierverbot für ihre eigenen Flächen beschlossen haben, ist Schwerin die erste Stadt in Mecklenburg-Vorpommern mit dieser tierfreundlichen Regelung. Im März plant auch die Rostocker Bürgerschaft, über den Schritt zu entscheiden. Weil die Bundestagsfraktion der CDU/CSU das längst überfällige Verbot auf Bundesebene seit Jahren blockiert, ruft die Tierrechtsorganisation Städte und Gemeinden dazu auf, Zirkusbetrieben mit Wildtieren keine Flächen mehr zur Verfügung zu stellen.

„Im vergangenen September schockierte der umstrittene Circus Voyage die Schweriner Bürger mit einem Flusspferd in einem winzigen Wassertank, verhaltensgestörten Elefanten, vernarbten Giraffen und dem einsamen Nashorn Hulk. Der Ruf von PETA und zahlreichen Tierfreunden nach einer Neuregelung der Vergabepraxis öffentlicher Flächen blieb bei der Stadt aber nicht ungehört – dieser Beschluss ist ein positives Zeichen gelebter Demokratie“, so Peter Höffken, Fachreferent für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA Deutschland e.V. „Wir appellieren an weitere Verwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern, Zirkussen mit Wildtieren ebenso die ‚Rote Karte‘ zu zeigen.“

Knapp 50 Städte in Deutschland wie Düsseldorf, Köln, Heilbronn und Osnabrück haben bereits Vermietungen von kommunalen Flächen an Zirkusbetriebe mit Wildtieren beschränkt oder verboten. Die Stabsstelle Tierschutz des Ministeriums für Ländlichen Raum in Baden-Württemberg informiert in einer aktuellen Handreichung, wie Städte und Gemeinden Wildtier-Zirkusse unter Berücksichtigung rechtlicher Gegebenheiten von ihren kommunalen Flächen ausschließen können. Ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts München vom August 2014 bestätigte die Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme (Az. M 7 K 13.2449).

PETA fordert ein grundsätzliches Verbot von Tieren im Zirkus, denn die Unterbringung in kleinen Gehegen, die ständigen Transporte sowie die von Gewalt und Zwang geprägte Dressur führen zu Verhaltensstörungen, Krankheiten und oftmals zu einem frühen Tod. Bezüglich exotischer Wildtierarten wie Elefanten, Tiger oder Affen spricht sich auch die Bundestierärztekammer sowie der Bundesrat für ein Verbot aus, ebenso wie die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland. Einer repräsentativen FORSA-Umfrage vom Mai 2014 zufolge vertreten 82 % der Deutschen die Auffassung, dass Wildtiere nicht artgerecht im Zirkus gehalten werden können. 18 europäische Länder wie beispielsweise Belgien, Österreich, die Niederlande und Griechenland haben bereits bestimmte oder alle Tierarten im Zirkus verboten. PETA übt in dem Zusammenhang scharfe Kritik an der CDU/CSU-Fraktion, die als einzige Partei im Bundestag ihre Zustimmung zu einem Wildtierverbot verweigert.

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