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Vom Chat zur Anklage in 8 Tagen – Staatsanwaltschaft greift durch

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat eine 38-jährige Frau aus Schwerin zum Strafrichter des Amtsgerichts Schwerin angeklagt. Der Beschuldigten wird vorgeworfen, am 26.01.2016 in einem für jedermann zugänglichen Chatroom (Facebook) für Katzenfreunde sinngemäß geäußert zu haben, dass Auschwitz nicht passiert und „Schwachsinn“ sei.

Auf Anzeige eines Users hat die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB eingeleitet, während das Fachkommissariat 4 der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin (Staatsschutz) gleichzeitig die Beschuldigte vernommen hat, so dass am heutigen Tag bei dem Amtsgericht Schwerin bereits ein Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren gestellt werden konnte.

Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

Hinweise:

Die Leugnung des Holocaust wird in § 130 Abs. 3 StGB unter Strafe gestellt. Dort heißt es:

“Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Nach § 417 StPO stellt die Staatsanwaltschaft im Verfahren vor dem Strafrichter oder Schöffengericht schriftlich oder mündlich den Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren, wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist.

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