Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin gestern Haftbefehle gegen ein Ehepaar aus Norderstedt wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen räuberischen Erpressung und des gewerbsmäßigen Betruges in 9 Fällen erlassen, wobei es in zwei Fällen beim Versuch verblieb.
Dabei soll die 24jährige Beschuldigte zum Schein „Liebesdienste“ über Rotlichtportale im Internet angeboten haben und so in Kontakt mit den späteren Opfern getreten sein. Bei nachfolgenden Treffen soll sie, in Absprache mit ihrem 29 Jahre alten Ehemann, die persönliche und wirtschaftliche Situation der Opfer ausgespäht haben, ohne dass es dabei zu intimen Kontakten gekommen ist. Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, unter Nutzung dieses Wissens in der Folgezeit an die Opfer herangetreten zu sein und sie unter Androhung von Gewalt oder Offenbarung der Treffen gegenüber Familienangehörigen zur Zahlung von Geldbeträgen zwischen 2.000,00 € und 15.000,00 € veranlasst zu haben.
Die Beschuldigten werden heute dem Haftrichter beim Amtsgericht Schwerin vorgeführt.
Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.