Schwerin – Die Stadt beginnt am 1. März stufenweise mit der Verlängerung der Bewohnerparkzeiten auf dann montags bis samstags 8 – 20 Uhr. Sie folgt damit dem Beschluss der Stadtvertretung, den Bewohnern auch nach 18 Uhr sowie an Sonnabenden den Vorrang bei der Nutzung der innenstädtischen Stellplätze einzuräumen.
Zunächst erfolgt die neue Beschilderung und Anpassung der Parkscheinautomaten in den Zonen F und G. Folgen werden zum 1. April die Zonen H und J. Die gesamte Umbeschilderung und Umprogrammierung der Parkscheinautomaten soll spätestens bis Jahresmitte abgeschlossen sein.
Die Zone G wird am 1. März gleichzeitig zur Parkraumbewirtschaftungszone. Damit entfallen die Einzelbeschilderungen in den Straßen. In der gesamten Zone gilt dann die einheitliche Regelung des Mischprinzips, das heißt, dass sowohl Bewohner als auch Besucher mit Parkschein die Stellplätze nutzen können. Nur noch einige wenige Stellplätze außerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone bleiben ausschließlich Bewohnern vorbehalten.
An den Parkscheinautomaten mit Tagesticketfunktion besteht nunmehr auch die Möglichkeit, das Tagesticket bereits am Vortage zu lösen. Damit möchte die Stadt insbesondere Wochenendbesuchern, die schon freitags anreisen, entgegen kommen.