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Gesundheitsamt gibt vorsorglich Warnhinweise heraus

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Schwerin – Seit Beginn der Neunziger Jahre sucht der Eichenprozessionsspinner (EPS), ein Forstschädling, der Eichen und Weißbuchen befällt, in Sommermonaten viele Regionen heim. Ein dem Schweriner Gesundheitsamt gemeldeter Verdachtsfall in einer Kleingartenanlage in Neumühle hat sich glücklicherweise  nicht bestätigt. Dennoch hat das Gesundheitsamt jetzt wegen des Auftretens des Schädlings in unserem Nachbarkreis Ludwigslust-Parchim aktuelle Hinweise zum Umgang mit  dem Eichenprozessionsspinner herausgegeben.

Die Härchen des Eichenprozessionsspinners enthalten ein Nesselgift, ähnlich dem von Brennesseln, das bei Haut- oder Schleimhautkontakt Hautekzeme, Augenentzündungen oder allergische Reaktionen an den oberen Luftwegen hervorrufen kann. 

Bei entsprechender Disposition treten mitunter auch asthmatische Symptome auf.
Wenn nach einem Kontakt mit dem EPS gesundheitliche Probleme bestehen, ist dies laut Infektionsschutzgesetz nicht meldepflichtig. Die behandelnden Ärzte werden jedoch gebeten, bei entsprechenden Symptomen im Zusammenhang mit Kontakt zu Eichenprozessionsspinnern das zuständige Gesundheitsamt ihres Kreises zu informieren. Für das Gesundheitsamt Schwerin bitte unter folgender Telefonnummer melden: 0385-545- 2865 oder 2867.  Die Behandlung der Krankheitserscheinungen erfolgt ganz normal beim Hausarzt oder Allergologen.

Wichtig im Umgang mit dem EPS ist die Aufklärung über Verhaltensregeln zur Kontaktvermeidung. Wenn betroffene Areale nicht gemieden werden können, z.B. auf Schulhöfen, sind vom Grundstücksbesitzer bzw. Betreiber von Einrichtungen geeignete Maßnahmen zur Absicherung zu veranlassen.

Verhaltensregeln:

– Befallsgebiete mit ESP möglichst meiden
– Warnhinweise beachten
– Kontakt von Haut oder Schleimhaut mit den Haaren der Raupe vermeiden
– bei Berührung mit Raupenhaaren Kleidungsstücke wechseln und waschen, duschen und Haare waschen
– einzelne betroffene Hautstellen vorsichtig mit Wasser und Seife abwaschen und beim Trocknen das Einreiben weiterer Brennhaare vermeiden
– bei Kontakt mit ESP und aufgetretenen Krankheitserscheinungen den Arzt aufsuchen

Um den möglichen Gesundheitsgefahren durch Kontakte mit dem EPS entgegenwirken zu können, hat sich das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V aktuell erneut mit der Problematik auseinandergesetzt und mit Fachspezialisten aktuelles Informationsmaterial zusammengestellt. Auch der festgestellte Befall mit den Eichenprozessionsspinnerraupen sollte beim Gesundheitsamt unter o.g. Telefonnummern zeitnah gemeldet werden.
Wenn Maßnahmen zur Warnung oder Absperrung notwendig sind, wird die örtliche Ordnungsbehörde informiert.

Wer sich weiterführend für dieses Thema interessiert, kann sich im Informationsblatt „Gesundheitsgefahren durch den Eichenprozessionsspinner“ auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V ( LAGuS) informieren. Das Merkblatt ist auch unter www.schwerin.de verfügbar.

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