Schwerin – Die Landeshauptstadt will für fünf weitere Straßen des Hauptnetzes Tempo 30 einführen. Das schlagen Verkehrsexperten im Ergebnis der „Konzeption zur Verkehrsberuhigung im Hauptnetz der Landeshauptstadt Schwerin“ vor. Sie wurde im Auftrag der Stadtvertretung erarbeitet und wird heute dem Hauptausschuss vorgestellt.
Vorgeschlagen wird eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer in den Straßen Ellerried, Friedrich-Engels-Straße, Grabenstraße, Reiferbahn und im Schleifmühlenweg. Die Ampelschaltungen sollen entsprechend angepasst, bestehende Nachtabschaltungen überprüft und eventuell vorgezogen werden.
„Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und insbesondere Tempo 30 im Hauptnetz werden von den Verkehrsteilnehmern und Anwohnern häufig kontrovers diskutiert. Uns ging es um eine objektive Grundlage für die Bewertung dieser Verkehrsberuhigungsmaßnahme in Schwerin. Deshalb haben wir zur Beurteilung neben den Fachdiensten der Verwaltung auch den Nahverkehr, die Polizeiinspektion Schwerin und die relevanten Landesbehörden einbezogen“, so der zuständige Dezernent Bernd Nottebaum.
Die Fachbehörden fordern, dass der Verkehrsfluss nicht eingeschränkt wird und die Leistungsfähigkeit der Stadtstraßen erhalten bleibt. Gleichzeitig dürfen keine Ausweichverkehre zu Lasten anderer Straßen im Nebennetz entstehen. Prüfkriterien für die Verkehrsberuhigung waren Anforderungen an die Lärmminderung, an publikumsintensive Einrichtungen und den Fuß- und Radverkehr. Außerdem wurden Handlungsspielräume für straßenräumliche Maßnahmen, z.B. den Rückbau überdimensionierter Straßen, überprüft. Darauf aufbauend liefert das Konzept Maßnahmenvorschläge zur Entschärfung solcher Konflikte. Diese Empfehlungen betreffen sowohl zukünftige Geschwindigkeitsregelungen, insbesondere in Form der Anordnung weiterer Tempo 30-Bereiche entlang des Hauptnetzes, als auch begleitende Maßnahmen, wozu beispielsweise der Ausbau von Anlagen des Fußgänger- und Radverkehrs sowie die Einrichtung zusätzlicher Ampel-Koordinierungsstrecken („Grüne Wellen“) zählen.
Momentan gilt Tempo 30 auf sieben Straßen des Schweriner Hauptnetzes. Vollständig betrifft dies die Werderstraße (seit 2008), die Graf-Schack-Allee (seit 2009) und die R.-Beltz-Straße (seit 2013). Abschnittsweise wurden 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Lübecker Straße (seit 1991), der Rogahner Straße (seit 1994), der Neumühler Straße (seit 2011) sowie auf der Seehofer Straße im Siedlungsbereich Wickendorf (seit 2012) angeordnet.