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Verbesserte Versorgung für intensivpflegebedürftige Patienten in MV

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Schwerin – Die Versorgung von intensivpflegebedürftigen Patienten, die aufgrund einer schweren Erkrankung rund um die Uhr betreut werden müssen, stellt hohe Anforderungen an das Pflegepersonal. Vor diesem Hintergrund haben die Verbände der Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) eine Vereinbarung zur verbesserten, qualitätsgesicherten, ambulanten Versorgung von Intensivpatienten geschlossen. Gegenstand der Vereinbarung sind insbesondere die Vorgaben zur besonderen Qualifikation der eingesetzten Pflegefachkräfte. So müssen diese unter anderem Erfahrungen in der Beatmungs- und Intensivversorgung vorweisen. Hinzu kommen Regelungen zur regelmäßigen Fort- und Weiterbildung der spezialisierten Pflegekräfte. Gemeinsame Ziele der Krankenkassen und des bpa bestehen darin, dass die intensivpflegebedürftigen Patienten trotz des hohen Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges Leben führen können und deren intensiver Pflegebedarf mit der Zeit möglichst reduziert werden kann.

Mangels entsprechender gesetzlicher Vorgaben haben sich die Krankenkassen schon seit 2012 für die vertragliche Festlegung von Qualitätsstandards eingesetzt. Die Inhalte sind für die Pflegedienste des bpa im Land Mecklenburg-Vorpommern vereinbart, gelten aber grundsätzlich. Insofern hoffen die Vertragsparteien, dass die festgelegten Standards eine Vorbildfunktion für die ambulante Intensivversorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern entfalten. Derzeit bieten 44 Pflegedienste in Mecklenburg-Vorpommern die Intensivpflege an.

Mit dieser kassenartenübergreifenden Vereinbarung hat das Land bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen. Gleichzeitig werden zurzeit in einer speziellen Arbeitsgruppe auf Bundesebene Prüfkriterien für die Intensivpflege beraten. Diese sollen in Mecklenburg-Vorpommern bereits vorfristig Anwendung finden.

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