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Verfahren zur Aushändigung der Fahrerlaubnis tritt in Kraft

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Schwerin – Ab Samstag (2. April 2016)  greift in Mecklenburg-Vorpommern eine Neuerung in der Fahrerlaubnisverordnung. Wer nach dem 18. Geburtstag seine praktische Fahrerlaubnisprüfung erfolgreich ablegt, erhält, wenn er nicht darauf verzichtet hat, im Anschluss an die praktische Prüfung einen vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis (VNF). Der VNF dient für längstens drei Monate im Inland bis zur Aushändigung des europäischen Karten-Führerscheins.

Auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern wurde eine erfolgreiche Bundesratsinitiative der Neuen Länder angeschoben, die zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und damit zu einer bundesweiten Vereinheitlichung dieses Verfahrens führte. Die Länder entscheiden jedoch selbst, ob sie das Verfahren einführen oder nicht.

Bislang gab es vereinzelte Modellversuche zur vorläufigen Fahrerlaubnis, die durchweg positive Resonanz erzielten. Nach dem bisherigen Verfahren sollte nach erfolgreicher Prüfung sofort der europäische Karten-Führerschein ausgestellt werden. Dies war allerdings nur möglich, wenn mit ausreichendem, mehrwöchigem Vorlauf die Fahrerlaubnis beantragt wurde; also die Prüfung angemeldet und damit auch der Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt wurde. Wenn Fahrlehrer und Fahrschüler sich aber auf einen kurzfristigen Prüfungstermin verständigten, weil beispielsweise eine andere Prüfung verschoben werden musste, dann konnte nach der erfolgreichen Prüfung kein Führerschein ausgegeben werden, weil dieser noch nicht angefertigt war.

Einfacher wird es nun auch für diejenigen, die sich gleich zu mehreren Prüfungen anmelden. Wer etwa parallel die Ausbildung für Auto und Motorrad macht, konnte bislang erst nach beiden bestandenen Prüfungen den endgültigen Führerschein erhalten. So durfte beispielsweise trotz bestandener Prüfung das Auto noch nicht gefahren werden, weil die Prüfung zur Motorrad-Fahrerlaubnis noch nicht bestanden war. Nun wird nach jeder Prüfung ein angepasster VNF ausgegeben. Ein vorher ausgegebener VNF muss allerdings dem Prüfer ausgehändigt werden. Auch besitzen Fahrschulen und Fahrerlaubnisbewerber eine größere Flexibilität bei der Wahrnehmung von Terminen zur praktischen Fahrerlaubnisprüfung.

Mit der Einführung des VNF ist jetzt gesichert, dass jeder über Achtzehnjährige, der seine Prüfung bestanden hat, auch sofort innerhalb Deutschlands in der bestandenen Fahrerlaubnis-Klasse losfahren kann. Nach der bestandenen Prüfung wird der VNF direkt vor Ort ausgedruckt und ausgegeben. Während dessen Gültigkeitsdauer von drei Monaten erstellt die Bundesdruckerei den endgültigen europäischen Karten-Führerschein  für alle bestandenen Klassen.

Beim Beantragen der Fahrerlaubnis gibt man künftig gegenüber der Behörde an, ob man im Falle der bestandenen praktischen Prüfung anstelle eines Kartenführerscheins einen VNF erhalten möchte. Bezüglich des späteren Erhalts des Kartenführerscheins kann man zwischen der Zusendung direkt durch die Bundesdruckerei, die wenige Tage länger dauernde Zusendung durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde und der Abholung bei dieser Behörde wählen.

Da die Bundesdruckerei künftig nur im Falle einer bestandenen Prüfung einen Führerschein produziert, hat der VNF nicht nur Vorteile für die Fahrschüler. Er reduziert erheblich den Verwaltungsaufwand bei den Fahrerlaubnisbehörden, den Fahrschulen und Prüforganisationen. Denn die Situation, dass die Behörde im Falle des Nichts-Bestehens bis zur Wiederholungsprüfung Kartenführerscheine und zugehörige Verwaltungsvorgänge verwahren muss oder bei Fristüberschreitung nach nicht bestandenen Prüfungen Führerscheine für ungültig erklären und diese vernichten muss, wird nicht mehr eintreten.

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