- Anzeige -

Einbürgerungsfeier im Rathaus: Willkommen in Schwerin

- Anzeige -

Schwerin – Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow begrüßte am 5. April Frauen und Männer mit ihren Familien aus den verschiedensten Ländern bei einer Willkommensfeier im Demmlersaal des Rathauses, die im vergangenen Jahr eingebürgert wurden. Ihre Heimatländer sind Bosnien-Herzegowina, Weißrussland, die Ukraine, Marokko, Rumänien, Vietnam, Moldau, Aserbaidschan, die Russische Föderation, Polen, die Schweiz, Usbekistan, Armenien, die Türkei, der Irak, Brasilien, Kuba, Togo, Afghanistan oder auch Finnland. „Gerade in diesen schweren Zeiten, in denen Millionen Menschen vor Krieg und Zerstörung weltweit Schutz suchen, liegt uns dieses Fest einmal mehr am Herzen. Wir sind stolz, dass Sie zu uns gehören. Sie haben mit der Einbürgerung einen Schritt vollzogen, der Ihr weiteres Leben prägen wird. Ich möchte Sie herzlich als neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Schwerin und gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft willkommen heißen“, freut sich Angelika Gramkow.

Zur Tradition der feierlichen Veranstaltung zählt, dass aus dem Kreise der eingebürgerten Personen, persönliche Geschichten erzählt werden. So erfuhren die Anwesenden, wie Leonid Rzaev vor 13 Jahren mit seiner Frau und den beiden gemeinsamen Kindern nach Deutschland kam, sie inzwischen in Schwerin eine Heimat und er als Lehrer an der Grundschule Nils Holgersson seine Berufung gefunden haben. Musikalisch begleitete ihn sein Sohn Anton Rzaev auf dem Klavier.

Dr. Mostafa Al-Ghalban aus Saudi-Arabien bedankte sich während der Feier, da er und seine Familie nicht persönlich teilnehmen konnten, via Videobotschaft bei all seinen Unterstützern in Deutschland, beglückwünschte alle Eingebürgerten und erzählte über seinen Weg. Dr. Al-Ghalban arbeitet als Arzt in den Helios Kliniken Schwerin.

Anschließend beglückwünschten die Oberbürgermeisterin und die Leiterin des Fachdienstes Bürgerservice Christina Kreth die Schwerinerinnen und Schweriner persönlich mit Blumen und einer Urkunde.

Hintergrund:

Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, zählt nicht nur der Wille allein. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass diejenige oder derjenige im Regelfall einen  achtjährigen Aufenthalt in der Bundesrepublik vorweisen kann. Außerdem muss der Einbürgerungstest bestanden und Sprachkenntnisse durch eine Prüfung nachgewiesen werden.

Darüber hinaus dürfen die Antragsteller nicht vorbestraft sein. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass die Menschen ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst bestreiten. Ferner müssen die Männer und Frauen bereit sein, ihre bisherige Staatsbürgerschaft abzugeben und die demokratische Rechtsordnung der Bundesrepublik anzuerkennen.

Im vergangenen Jahr haben 61 Frauen, Männer und Kinder, die in Schwerin eine neue Heimat gefunden haben, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

- Anzeige -
- Advertisement -
Die mobile Version verlassen