Schwerin – Mit wichtigen Anpassungen in der städtischen „Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder“ will die Landeshauptstadt Schwerin die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verbessern. „Wir passen die Satzung an wichtige rechtliche Änderungen an, konkretisieren und verbessern fachliche Standards und erhöhen die Familienfreundlichkeit in Schwein“, so der zuständige Sozialdezernent Andreas Ruhl. So finden die Grundsätze für die Bereitstellung von Krippen – und Kindergartenplätzen erstmals auch für die Angebote der privaten Tagesmütter und –väter in der Kindertagespflege Anwendung.
Neu ist auch eine Regelung für die so genannten Eingewöhnungen: Eltern können künftig eine 14-tägige Eingewöhnungsphase sowohl in Kitas als auch bei Tagespflegepersonen beanspruchen, wenn sie diese Zeit für ihre Kinder wünschen. Verbessert wird der Zugang zur Hortbetreuung. Bislang können Kinder von Erwerbssuchenden in der Landeshauptstadt keinen Hortplatz beanspruchen. Künftig soll die Hortbetreuung möglich sein, wenn sie für die Entwicklung der Kinder zwingend notwendig ist.
Parallel zur Satzungsänderung soll die Möglichkeit geprüft werden, zu einer zentralen Vergabe von Kita-Plätzen durch die Stadtverwaltung zurückzukehren, um die schwierige und zeitaufwändige Platzsuche der Eltern zu erleichtern.