Schwerin – Die Landeshauptstadt Schwerin erhält vom Land zusätzliche Mittel für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung in Höhe von 397.027,32 Euro. Einen entsprechenden Vertrag haben das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und die Landeshauptstadt Ende März abgeschlossen. Die Mittel stammen aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld des Bundes.
„Damit erhalten die Kommunen konkrete Unterstützung für die Kindertagesbetreuung. Das kommt letzten Endes den Kindern im Land zugute“, sagte Sozialministerin Birgit Hesse am Dienstag. „Es ist nun Aufgabe der Landeshauptstadt Schwerin zu entscheiden, für welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung die zusätzlichen Mittel eingesetzt werden“, so Hesse.
Insgesamt erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr mehr als 4,5 Mio. Euro aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld. Im Jahr 2017 stehen den Landkreisen und kreisfreien Städten 10,356 Mio. Euro und 2018 dann 11,64 Mio. Euro zur Verfügung.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Juli 2015, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstoße. Bundesfamilienministerin Schwesig hatte daraufhin durchgesetzt, dass die Mittel den Ländern zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt werden.