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Bewohnerparkzone O wird nochmals erweitert

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Schwerin – Die Bewohnerparkzone O in der Werdervorstadt wird ab 2. Mai nochmals erweitert, und zwar  um den Schwälkenberg, die Semmelweisstraße und einen weiteren Abschnitt der Bornhövedstraße. Die nochmalige Erweiterung erfolgt, da sich mit der Einbeziehung der  Walter-Rathenau-Straße in die Parkzone O der Parksuchverkehr bis in diese Straßen verlagert hatte. Dadurch kam es zu berechtigten Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner. Informationsschreiben über die Veränderungen hat die Stadtverwaltung in den vergangenen Tagen bereits an die betroffenen Haushalte verteilt.

Bewohnerparkausweise für den neuen Bereich können seit 18. April 2016 bei der Landeshauptstadt Schwerin online über das Bürgerkonto unter www.schwerin.de beantragt und bezahlt werden. Die notwendigen Informationen dazu sind in der Rubrik Stadthaus online zu finden.  Außerdem ist der Bewohnerparkausweis im BürgerBüro des Stadthauses, Am Packhof 2-6 erhältlich. Für den Parkausweis, der ein Jahr gültig ist, wird eine Verwaltungsgebühr von 30,70 € erhoben.

Der Parkausweis ermöglicht das bevorrechtigte Parken in der Bewohnerparkzone O, montags bis freitags von 8.00 – 20.00 Uhr. Daneben besteht für Nichtbewohner die Möglichkeit des Parkens mit einer Parkscheibe für bis zu zwei Stunden. Das Bewohnerparken wird durch Einzelbeschilderung ausgewiesen. Davon abweichende Regelungen werden separat ausgeschildert. Verkehrsteilnehmer achten bitte auf die konkrete Beschilderung vor Ort.

Wer darf Bewohnerparken?

Einen Bewohnerparkausweis erhält jeder Bewohner für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Das bevorzugte Parken können alle Bewohner in Anspruch nehmen, die im genannten Bereich gemeldet sind und dort tatsächlich wohnen. Für Bewohner, die über einen privaten Stellplatz oder eine Garage in diesem Bereich oder in unmittelbarer Nähe verfügen, gilt das nicht.

Gewerbetreibende und Freiberufler mit Sitz in der Bewohnerparkzone O können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken nach § 46 der Straßenverkehrsordnung erhalten. Die Gebühr für diese Ausnahmegenehmigung, die ebenfalls ein Jahr gültig ist, beträgt 205 €.

Für Fragen der Antragstellung steht Ihnen das BürgerBüro unter Tel.: 0385-545 1111 zur Verfügung. Weitere Informationen zum Bewohnerparken finden Sie auch im Internet unter www.schwerin.de  unter der Rubrik >> Bürgerservice >> Verkehr.

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