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Staatsanwaltschaft ermittelt Korruptionssachverhalt

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Schwerin – In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Schwerin haben Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) am 20.04.2016 Haftbefehle des Amtsgerichts Schwerin gegen einen 60-jährigen Polizeibeamten, dessen 60-jährige Ehefrau, einen 32-jährigen ehemaligen Polizeibeamten (alle aus Mecklenburg-Vorpommern) sowie eine 69-jährige Unternehmensberaterin aus Berlin vollstreckt und Durchsuchungsmaßnahmen in dem Büro des Polizeibeamten im Landeskriminalamt M-V sowie in Schwerin, Ludwigslust, Rostock und Wien (Österreich) durchgeführt.

Gegen die 69-jährige Unternehmensberaterin sowie den 60-jährigen Kriminalhauptkommissar im Landeskriminalamt M-V besteht der dringende Verdacht der Bestechung bzw. Bestechlichkeit, jeweils im besonders schweren Fall. Gegen den Polizeibeamten ermittelt die Staatsanwaltschaft ferner wegen Steuerhinterziehung in 5 Fällen.

Die Ermittlungen wurden ursprünglich durch Dienstvorgesetzte des Landeskriminalamtes M-V in Gang gebracht. Zur Gewährleistung größtmöglicher Objektivität hat das Bundeskriminalamt auf Bitte des Direktors des Landeskriminalamtes M-V und des Leitenden Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Schwerin die polizeilichen Ermittlungen übernommen.

Dem Beamten wird vorgeworfen, neben seiner Tätigkeit als Polizeibeamter des Landeskriminalamtes M-V über einen Zeitraum von mehreren Jahren gegen Entgelt und mit einem beträchtlichen Aufwand für die beschuldigte Unternehmensberaterin tätig geworden zu sein. Nach den bisherigen Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte unter Nutzung seiner Dienststellung als Polizeibeamter, ohne dienstlichen Auftrag und unter Umgehung seiner dienstlichen Pflichten, Informationen zu Personen und Sachverhalten beschafft und ermittelt hat, um diese der Unternehmensberaterin gegen Zahlung von erheblichen Geldbeträgen zu überlassen. So soll die Beraterin den Beamten u.a. dafür bezahlt haben, dass dieser unter Ausnutzung seiner dienstlichen Stellung bzw. Vortäuschen von dienstlichen Kompetenzen sich dafür eingesetzt hat, die Auslieferung eines in Wien kurzzeitig inhaftierten ukrainischen Staatsbürgers an die USA zu verhindern.

Nach den durchgeführten Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Unternehmensberaterin quasi als Privatdetektivin mit Informationen handelt, zu deren Beschaffung sie u.a. Angehörige des öffentlichen Dienstes, so auch den 32-jährigen ehemaligen Polizisten, rechtswidrig in Anspruch nimmt. Gegen diesen ehemaligen Beamten ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des dringenden Tatverdachts der Bestechlichkeit.

Gegen die Ehefrau des 60-jährigen Polizisten wird wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit im besonders schweren Fall und Steuerhinterziehung ermittelt.

Die Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den 32-jährigen ehemaligen Beamten wurde dagegen aufgehoben.

Auf die Unschuldsvermutung wird hingewiesen.

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