Schwerin – Die Stadt reagiert mit der Fortschreibung ihrer Schulentwicklungsplanung für allgemein bildende Schulen der Landeshauptstadt Schwerin auf die im Gegensatz zum Landesdurchschnitt wachsende Zahl von Schülerinnen und Schülern und schlägt zur Erweiterung der Kapazitäten auch zwei Neubauten vor. Das geht aus der Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum bis 2020 hervor, die die Verwaltung heute dem Hauptausschuss der Stadtvertretung vorlegt.
„Schwerin wächst durch mehr Geburten, den Zuzug von Familien sowie von Migrantinnen und Migranten, die wir in die Stadtgesellschaft integrieren möchten. Unsere Aufgabe ist es, jedem Kind einen Schulplatz zur Verfügung zu stellen und zwar nach Möglichkeit dort, wo die Eltern es wünschen. Korrespondierend dazu erhöhen wir die Hortkapazitäten, um jedem Kind im Grundschulalter einen Hortplatz anzubieten, wenn der Bedarf besteht“, sagte Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow bei der heutigen Vorstellung der Planungen.
Um dem Elternwunsch nach mehr Schul- und Hortplätzen in der Schweriner Innenstadt gerecht zu werden schlägt die Verwaltung den Neubau einer zusätzlichen dreizügigen Grundschule in der nördlichen Innenstadt vor. Umgesetzt werden soll dieses Vorhaben bereits zum Schuljahr 2017/2018. „Auch bei den weiterführenden Schulen wird Bedarf für die Neugründung einer zusätzlichen dreizügigen Regionalschule ab Klassenstufe 5 gesehen“, erklärte Schuldezernent Andreas Ruhl. In der Landeshauptstadt würden es dann künftig fünf Regionalschulen geben. Die Neugründung ist spätestens zum Schuljahr 2019/2020 in der Weststadt vorgesehen. „Mit der Schulentwicklungsplanung sind Bildungsinvestitionen verbunden, die in den nächsten Jahren schwerpunktmäßig in den Schulbereich fließen müssen“, so die Oberbürgermeisterin.
Angebote für Kinder mit Förderbedarf folgen dem Inklusionsgedanken
Mit der Schulentwicklungsplanung wird auch das Entwicklungskonzept für die Gymnasien und die Integrierte Gesamtschule festgeschrieben. Entsprechend dem vom Land beschlossenen Inklusionskonzept für Schulenwird die Landeshauptstadt weiterhin Angebote für Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf unterbreiten. Die Schulstandorte des Mecklenburgischen Förderzentrums für Körperbehinderte sowie der Albert-Schweizer-Schule werden gemäß den Empfehlungen des Landes zu Schulen mit spezifischen Kompetenzen. Die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache werden durch die Fusion der beiden verbleibenden Förderschulen zu einem regionalen Beratungs- und Kompetenzzentrum am Standort des Sonderpädagogischen Förderzentrums „Am Fernsehturm“ erhalten.
Schuleinzugsbereiche sollen Kostenerstattung für Schülerbeförderung sichern
Nach den Vorgaben des Schulgesetztes wird die Landeshauptstadt künftig wieder Schuleinzugsbereiche bilden. „Die Schuleinzugsbereiche sollen es uns ermöglichen, gemeinsam mit dem Land die Kostenerstattung für die Schülerbeförderung zur örtlich zuständigen Schule auch in der Landeshauptstadt umzusetzen. Das Schulwahlrecht der Eltern bleibt davon unberührt“, betont Schuldezernent Andreas Ruhl.
Geplant sind für die derzeit acht staatlichen Grundschulen im Stadtgebiet fünf Einzugsbereiche, die im Wesentlichen den fünf Schulplanungsbereichen Ost, West, Nord, Süd und Mitte entsprechen. Für die Regionalen Schulen wurden ebenso wohnortnahe Einzugsbereiche geplant. So werden der Astrid-Lindgren-Schule die Planungsregionen Ost und Süd, Werner-von-Siemens Nord und West sowie der Erich-Weinert-Schule die Planungsregion Mitte zugeordnet. Für die drei Gymnasien und die Gesamtschule gibt es ebenso wie für die die Förderschulen nur einen einzigen Einzugsbereich – nämlich die gesamte Stadt.