Schwerin – Die Verbraucherzentrale informiert: Grundsätzlich muss für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Bestimmte Personen können sich von dieser Pflicht befreien lassen. Dazu gehören zum Beispiel Empfänger von Grundsicherung, ALG II, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Doch niemand ist automatisch befreit.
Die Verbraucherzentrale M-V rät daher, den Befreiungsantrag so früh wie möglich zu stellen. Wer Fragen hat, kann sich beraten lassen. "Oft bekommen wir Anfragen von Verbrauchern, die sich zwar vom Rundfunkbeitrag befreien lassen könnten, jedoch nie einen Antrag gestellt haben", berichtet Verbraucherrechtsexpertin Wiebke Cornelius von der Beratungsstelle Rostock. Diese Menschen kommen häufig erst zur Verbraucherzentrale, wenn sie Vollstreckungsbescheide bekommen. "Soweit sollte man es nicht kommen lassen", so Cornelius. "Wer grundsätzlich die Möglichkeit hat, sich befreien zu lassen, sollte seinen Antrag auf Befreiung schnellstmöglich an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice senden. Automatisch ist niemand befreit!" unterstreicht Cornelius.
Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag findet man auf der Internetseite der Verbraucherzentrale M-V unter www.nvzmv.de. Im Übrigen kann der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag auch online ausgefüllt werden unter http://bit.ly/1Nyf0hU