Schwerin – Promillegrenzen von 1,49 bis 2,33 sind das Ergebnis von Fahrzeugkontrollen des Schweriner Polizeihauptrevieres am vergangenen Wochenende.
So teilten aufmerksame Bürger der Polizei einem langsam und auffällig fahrenden Fahrzeugführer auf der Crivitzer Chaussee mit. Wenig später stellten die Beamten den Fahrzeugführer auf dem Parkplatz vor seiner Wohnung. Dieser stand erheblich unter Alkoholeinfluss. In den Fällen der absoluten Fahruntüchtigkeit (über 1,1 Promille) wurden die Führerscheine sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Aber auch Fahrten unterhalb der 1,1 Promillegrenze werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. So wurden gleich mehrere Fahrzeugführer festgestellt, die über der 0,5 Promillegrenze lagen. In diesen Fällen leitete die Polizei Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.