Schwerin – Das Amtsgericht Schwerin hat am 31.05.2016 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin Haftbefehl gegen den Vorsitzenden des Vereins „Power for Kids e.V.“ wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung und der Körperverletzung erlassen.
Der 34 Jahre alte Beschuldigte ist dringend verdächtig, in den frühen Abendstunden des 03.04.2016 die in einem dem Verein „Power for Kids. e.V.“ gehörenden Neubaublock auf dem Großen Dreesch in Schwerin befindliche Wohnung eines Bekannten in dessen Abwesenheit aufgesucht und unter dem Sofa im Wohnzimmer mit einem Teelicht und einer Kartusche Feuerzeugbenzin ein Feuer entzündet zu haben. Das Feuer griff in der Folge auf die gesamte Wohnung über, die vollständig ausbrannte. Der entstandene Sachschaden beträgt ca. 80.000,00 €.
Eine im gleichen Aufgang wohnende Frau erlitt aufgrund des Brandgeschehens eine Rauchgasvergiftung und musste mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht werden.
Der Beschuldigte wurde festgenommen und wird heute demHaftrichter beim Amtsgericht Schwerin vorgeführt.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung hin.
Hinweis: Der Tatbestand der schweren Brandstiftung (§ 306a StGB) sieht Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor.Die Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.