Schwerin – Am 22. Juni 2016 tagte der Gemeindewahlausschuss zur Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahlen am 4. September 2016.
Der Gemeindewahlleiter Bernd Nottebaum teilt mit, dass die Kreiswahlvorschläge der siebzehn Direktkandidaten zur Landtagswahl am 4. September 2016 in den Landtagswahlkreisen 8 und 9 zugelassen wurden.
Bei der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters wurde die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge der Partei „Die PARTEI“ sowie der Einzelbewerbungen „Einzelbewerber Timm“ und „Einzelbewerber Wilfert“ vertagt.
Beim Kandidaten der Partei „Die PARTEI“ und beim Einzelbewerber „Timm“ fehlte das amtsärztliche Gesundheitszeugnis. Dieses muss bis zur 2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 13. Juli 2016 vorgelegt werden, um eine Zulassung zu ermöglichen.
Der Wahlvorschlag des „Einzelbewerbers Wilfert“ wird zur Prüfung der Wählbarkeitsvoraussetzung des § 7 Absatz 1 Nummer 2 des Beamtenstatusgesetzes, wonach die zur Wahl stehenden Personen die Gewähr dafür bieten müssen, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten („Verfassungstreue“), der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde kann im Rahmen ihrer Prüfung Auskünfte über den Bewerber von der Verfassungsschutzbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern einholen.
Hierzu erklärt Bernd Nottebaum, „dass aufgrund von Äußerungen in den sozialen Medien tatsächliche Anhaltspunkte bestanden, die Anlass zu Zweifeln an der Verfassungstreue von Herrn Wilfert gaben. Dabei handelt es sich ausdrücklich um keine Vorverurteilung; es gilt die Unschuldsvermutung. Der Gemeindewahlausschuss möchte alle möglichen Informationen einholen, um über den Wahlvorschlag am 13. Juli 2016 entscheiden zu können“, so Bernd Nottebaum.
Alle anderen Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters wurden zugelassen.