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Bundesteilhabegesetz: Volkssolidarität kritisiert Entwurf

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Ludwigslust – Der umstrittene Entwurf des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) stößt bei der Volkssolidarität MV auf Kritik. „Bislang entsteht der Eindruck, das neue Gesetz versucht, Kosten zu sparen oder in andere Bereiche zu verlagern. Dadurch verschlechtert sich die Situation aber an vielen Stellen“, sagte Landesgeschäftsführerin Kerstin Liebich bei einem Fachgespräch mit Brandenburgs Sozialministerin Diana Golze im Ludwigsluster Haus der Volkssolidarität. Mehrere Vertreter von Verbänden und Organisationen nahmen an der Diskussion teil, wie die stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes für Lebenshilfe. Es entstehe der Eindruck, es gehe nun um „Pflege vor Eingliederung“, fügte Dr. Almut Schultz hinzu. „Das ist ein Rückschritt und entspricht nicht der UN-­Behindertenrechtskonvention.“

Die Bundesregierung hatte sich für die aktuelle Legislaturperiode vorgenommen, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln. Das Bundesteilhabegesetz soll vom 1. Januar 2017 an stufenweise in Kraft treten. Die Große Koalition hatte es sich zum Ziel gesetzt, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu stärken und die UN-­Behindertenrechtskonvention umzusetzen, die Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu bündeln, die Beratung zu verbessern, Eingliederungshilfen zu vereinfachen und die Vertretung von Schwerbehinderten in Betrieben und die Mitwirkungsmöglichkeiten in der Werkstatt für behinderte Menschen zu verbessern. „Grundsätzlich ist so ein Gesetz gut, aber wenn die Betroffenen den Entwurf schon im Vorfeld ablehnen, dann ist es noch nicht gut genug“, so die brandenburgische Ministerin.

„Viele Verbände sind sich einig, dass sie lieber kein neues Bundesteilhabegesetz wollen als diesen Entwurf, denn dieses Gesetz scheint für sie die Selbstbestimmung weiter einzuschränken anstatt sie zu gewährleisten.“ Auch die Länder hätten eine gemeinsame Stellungnahme mit Verbesserungsvorschlägen abgegeben. Aber es entstünde der Eindruck, auf Bundesebene folge man der Devise „Augen zu und durch“. Schon seit dem Jahr 2007 werden Diana Golze zufolge auf Länderebene Veränderungen im Bereich Teilhabe gefordert. „Es geht dabei um die Anerkennung von Lebensleistungen.“, erklärt sie. „Die meisten Betroffenen sind ein Leben lang auf Sozialhilfe angewiesen und können der Altersarmut kaum entkommen.“ Seit dem 26. April 2016 liegt der Referentenentwurf zum Gesetz vor und wird seitdem heftig diskutiert. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig und wird im September voraussichtlich im Bundesrat zu Debatten führen. Kritik kommt auch vom Paritätischen Gesamtverband, dem die Volkssolidarität angehört. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat sich in einem Schreiben an die Bundesarbeits-­und Sozialministerin Andrea Nahles gewandt. Darin wird deutlich gemacht, dass die Organisation die fachlichen Ziele des BTHG unterstützt, die geplanten Maßnahmen diesen allerdings nicht gerecht werden.

Im Gegenteil: Das Gesetz schränke die Rechte der Menschen mit Behinderung ein und erfülle damit nicht die Anforderungen der UN-­Behindertenrechtskonvention, heißt es. Für Einrichtungen der Eingliederungshilfe seien viele Maßnahmen geplant, die die Qualität der Arbeit sogar einenge. So würden die positiven Ansätze des Gesetzentwurfes diese und viele andere Verschlechterungen bei weitem nicht aufwiegen. Der Paritätische Gesamtverband rief inzwischen eine Protestaktion unter dem Motto „Nennt mich ruhig behindert, aber haltet mich nicht für blöd“ ins Leben.

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