Schwerin – Das Innenministerium hat in einem Schreiben an die Landeshauptstadt bestätigt, dass es keine rechtlichen Hinderungsgründe zur Durchführung eines Bürgerentscheids für eine zweite BUGA-Bewerbung der Landeshauptstadt im Jahr 2025 gibt.
Gleichzeitig verweist das Innenministerium auf die von der Landeshauptstadt geschlossene Konsolidierungsvereinbarung und haushaltsrechtliche Probleme, die vor einer positiven Durchführungsentscheidung geklärt werden müssten. So darf die Durchführung einer Bundesgartenschau die mit dem Innenministerium vereinbarten Konsolidierungsziele nicht gefährden. In der Konsolidierungsvereinbarung hat sich die Landeshauptstadt verpflichtet, ihr Defizit im Finanzhaushalt bis 2018 auf 8 Millionen Euro zu senken und in den folgenden Jahren schrittweise zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen. Die bis 2025 anzusparenden Zuschüsse für die Durchführung der BUGA in Höhe von 13,5 Millionen Euro müssten demnach komplett aus dem Haushalt finanziert werden.
Zweite Auflage des Innenministeriums: Für die erforderlichen BUGA-Investitionen dürfen nur dann zusätzliche Kredite aufgenommen werden, wenn die Folgekosten durch den Verzicht auf andere freiwillige Leistungen der Stadt gegenfinanziert werden.
„Die erfolgreiche BUGA 2009 hat Schwerin städtebaulich und touristisch vorangebracht. Dieser Erfolg lässt sich auf Basis der jetzt vorliegenden Machbarkeitsstudie wiederholen. Das Finanzierungskonzept ist solide und wir gehen davon aus, dass wir Fördermittel vom Land bekommen. Eine solche weitreichende Entscheidung über die städtebaulichen Investitionsschwerpunkte für die nächsten zehn Jahre sollte durch ein positives Bürgervotum in einem Bürgerentscheid unterstützt werden“, wirbt Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow für einen Bürgerentscheid zur Durchführung einer zweiten Bundesgartenschau zeitgleich mit den Landtags- und OB-Wahlen am 4. September 2016.