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Raserei in Rostock – Fahrzeugführer als Wiederholungstäter

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Rostock – In der Nacht vom 07.05./08.05.2013 führten Polizeibeamte des Polizeihauptreviers Reutershagen auf der Hamburger Straße in Rostock eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Um 22:43 Uhr wurde ein PKW Seat aus Richtung Schutower Kreuz kommend mit 88 km/h bei erlaubten 50 km/h eingemessen.

Während der Kontrolle des Fahrzeugführers wurde Alkoholgeruch in dessen Atemluft festgestellt. Eine freiwillige Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,11 ‰. Bei der weiteren Befragung und Kontrolle wurde ferner festgestellt, dass der Betroffene bereits im April 2013 volltrunken im Straßenverkehr aufgefallen war. Das von ihm geführte Kraftfahrzeug war zudem nicht versichert. Nach der Blutprobenentnahme wurde eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz von Amts wegen erstattet.

Im weiteren Verlauf der Geschwindigkeitskontrolle wurden ein Mercedes mit 101 km/h und ein VW mit 100 km/h eingemessen. Beide Fahrzeugführer müssen nun mit vier Punkten in Flensburg, ein Monat Fahrverbot und 200,00 € Bußgeld rechnen.

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