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Initiator des Bündnisses „Schwerin wehrt sich“ verhaftet

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Schwerin – Das Amtsgericht Schwerin hat am heutigen Tage auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin Haftbefehl gegen einen Initiator des Bündnisses „Schwerin wehrt sich“ wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und Volksverhetzung erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.

Der 34 Jahre alte Beschuldigte aus dem Raum Schwerin ist dringend verdächtig, sich am 01.08.2016 mit einem weißen Bettlaken und einem sogenannten Palästinensertuch verkleidet zu haben, um den Anschein zu erwecken, arabischer Herkunft zu sein. Ihm wird vorgeworfen, in dieser Bekleidung gegen 19:00 Uhr den Straßenbahnhaltestellenbereich Kepler in Schwerin aufgesucht und in Richtung dort wartenden Menschen einen Rucksack geworfen zu haben.

Anschließend soll er im Eiltempo davongelaufen sein, so dass die Wartenden glauben sollten, dass sich in dem Rucksack Sprengstoff befinde, der in Kürze explodieren werde. Zirka eine Stunde später soll er auf dem Marienplatz an eine Gruppe afghanischer und deutscher Jugendlicher herangetreten sein und in deren Richtung ebenfalls einen Rucksack geworfen haben. Entweder der Beschuldigte oder einer seiner Mitstreiter sollen dabei die Worte „Allahu Akbar“ gerufen haben.

In panischer Angst, auch vor dem Hintergrund der jüngsten Anschläge in Deutschland und Paris, liefen mehrere Menschen in alle Richtung davon.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung hin.

Hinweis:
Der Tatbestand der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
Die Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

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