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Staatsanwaltschaft Schwerin klagt Gründungsmitglied erneut an

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat den 42jährigen Peter B. aus Schwerin wegen 30fachen, überwiegend schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (21 Fälle), davon in 6 Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung zum Nachteil von 7 Kindern sowie Nötigung zur Jugendkammer des Landgerichts Schwerin angeklagt. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum von 2010 bis August 2015 seine Tätigkeit in dem gemeinnützigen Verein „Power for Kids e.V.“ als Leiter einer Tanzgruppe und Vertrauensperson für die Kinder und deren Eltern dahingehend ausgenutzt zu haben, dass er an 7 Jungen im Alter von 10 bis 13 Jahren sexuelle Handlungen vorgenommen bzw. von den Jungen an sich vornehmen lassen hat, die in 21 Fällen mit einem Eindringen in den Körper verbunden waren (schwerer sexueller Missbrauch).

Der Angeschuldigte ist im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Verein „Power for Kids e.V.“ bereits am 10.02.2016 durch das Landgericht Schwerin wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauchs von Kindern in 10 Fällen, sexuellen Missbrauchs von Kindern in 32 Fällen und versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern in 11 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten rechtskräftig verurteilt worden, die er gegenwärtig verbüßt.

Anlass für die neuerlichen Ermittlungen waren unter anderem die Aussagen mehrerer Kinder, zu deren Nachteil bereits das erste Strafverfahren geführt worden war. Diese hatten sich im Laufe der Hauptverhandlung ihren Eltern anvertraut und von weiteren, teilweise deutlich schwerwiegenderen sexuellen Übergriffen durch den Angeschuldigten berichtet, die sie aus Angst vor dem Angeschuldigten zunächst verschwiegen hatten.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung hin.

Hinweis: Der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern und die Vergewaltigung werden mit Freiheitsstrafe von 2 bis 15 Jahren geahndet.

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