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Ermittlungen nach Polizeieinsatz in Lutheran abgeschlossen

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Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen den 27-jährigen Fahrer des Dodge Ram, der im Rahmen des Polizeieinsatzes am 12.02.2016 in Lutheran durch einen Schuss eines Polizeibeamten des LKA Hamburg verletzt worden ist, Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Ludwigslust wegen gefährlicher Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erhoben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist er hinreichend verdächtig, den polizeilichen Anweisungen zuwider gehandelt und dabei versucht zu haben, die aus zivilen Polizeifahrzeugen errichtete Sperre zu durchbrechen, indem er das von ihm geführte Fahrzeug stark beschleunigte und ein davor befindliches Einsatzfahrzeug rammte. Durch den Anstoß und die damit verbundene Schubbewegung wurde ein Polizeibeamter, der sich noch vor seinem Einsatzfahrzeug befand, von dem Pkw erfasst und am Knie verletzt.

Nach den überaus komplexen und umfangreichen Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft im Weiteren davon aus, dass der auf den Fahrer des Dodge Ram nach zwei erfolgten Warnschüssen schießende Polizeibeamte in Nothilfe gehandelt hat, nämlich mit dem Ziel, die beschriebene Gefahrensituation für seinen Kollegen zu beenden. Da der Polizeibeamte demnach rechtmäßig gehandelt hat, hat die Staatsanwaltschaft das gegen ihn wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt geführte Ermittlungsverfahren mangels hinreichendem Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung hin.

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