Schwerin – Verantwortungslose Hundehaltung: Am vergangenen Donnerstagvormittag hat ein Hund an der Straßenbahnhaltestelle Dreescher Markt in Schwerin ein siebenjähriges Mädchen gebissen. Nach Angaben der Mutter griff der Labarador-American Bulldog-Mix ihrer Tochter plötzlich an, als diese auf der Anzeigetafel lesen wollte, wann die nächste Bahn erscheint. Der Hund war zwar angeleint, der Halter konnte jedoch nicht mehr rechtzeitig reagieren. Laut Schweriner Volkszeitung wird nun gegen den Hundehalter wegen Fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Angesichts dieses Vorfalls fordert PETA die Einführung eines sogenannten Hundeführerscheins in Bayern: Ein solcher Nachweis kann sicherstellen, dass Hundehalter sachkundig mit ihrem Tier umgehen und die Signale ihres Vierbeiners richtig deuten. Eine funktionierende Kommunikation zwischen Hund und Halter ist unerlässlich, um Beißvorfälle zu verhindern. Zudem vermittelt das Training Kenntnisse über die Anforderungen der Hundehaltung, die für ein tiergerechtes Leben der Hunde unerlässlich sind.
„Dieser Fall macht deutlich, dass offenbar viele Halter ihre Vierbeiner nicht richtig einschätzen können – anders ist es nicht zu erklären, dass der Hund trotz Leine so nah an das Kind herankam und es angreifen konnte“, so Dörte Röhl, Tierärztin und Fachreferentin für Tierische Mitbewohner bei PETA. „Jeder Hund, der falsch gehalten und behandelt wird, kann zu einer Gefahr für Mensch und Tier werden – unabhängig davon, ob er ein sogenannter Kampfhund, ein Schäferhund oder ein Mischling ist.“
Der Hundeführerschein sieht vor, dass künftige Halter bereits vor der Aufnahme eines Hundes einen Theoriekurs absolvieren, um das notwendige Fachwissen über eine tiergerechte Haltung und Aspekte wie Kommunikation und Bedürfnisse von Hunden erwerben. Auf den theoretischen Kurs folgt ein gemeinsames obligatorisches Praxisseminar für Hund und Halter in einer Hundeschule.
In der Schweiz sind Hundehalter bereits seit 2008 zu einem Sachkundenachweis verpflichtet. Ebenso in Liechtenstein, wo die Zahl der Hundeangriffe auf Menschen seither deutlich zurückgegangen ist. Als erstes deutsches Bundesland hat Niedersachsen eine entsprechende Regelung beschlossen – der allgemeine Hundeführerschein ist in diesem Bundesland seit Juli 2013 verpflichtend. Wer in Berlin ab dem 1. Januar 2017 einen Hund neu aufnimmt, wird aufgefordert, sich die notwendige Sachkunde anzueignen. Die Einführung eines Hundeführerscheins hat einen weiteren Vorteil: Sie kann Menschen, die sich noch nicht ausführlich mit dem Thema Hundehaltung auseinandergesetzt haben, von einem eventuellen Impulskauf abhalten. Jedes Jahr landen 80.000 Hunde in deutschen Tierheimen – darunter sehr viele Tiere, die unüberlegt „angeschafft“ wurden.