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Hinweise zur Stichwahl am 18. September

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Schwerin – Der Gemeindewahlausschuss stellte in seiner öffentlichen Sitzung am 7. September 2016 das endgültige Ergebnis der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters vom 4. September fest.

Bei einer Wahlbeteiligung von 64,3 % gaben 50.871 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme ab. Da niemand der Bewerberinnen und Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, findet am 18. September 2016 zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl statt.

Die höchsten Stimmenzahlen konnten Angelika Gramkow (DIE LINKE) und Dr. Rico Badenschier (SPD) verzeichnen. Für die Amtsinhaberin Angelika Gramkow stimmten 15.869 Schwerinerinnen und Schweriner  (31,6 %), für den Bewerber Dr. Rico Badenschier 9.506  Schwerinerinnen und Schweriner (18,9 %).

Damit sind die Voraussetzungen für eine Aufnahme des Wahlgeschehens zur  Stichwahl am 18. September gegeben. Mit der Versendung der Briefwahlunterlagen zur Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters beginnt die Wahlbehörde am 9. September 2016.

Allen Wählerinnen und Wählern, die bereits zur Hauptwahl am 4. September 2016 an der Briefwahl teilgenommen haben, wird automatisch ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zugesandt, sofern sie auch für die Stichwahl wahlberechtigt sind.

Dies gilt ausdrücklich auch für Wählerinnen und Wähler, die im ersten Wahlgang direkt im Stadthaus gewählt haben. Ein gesonderter Antrag ist in diesem Fall für die Teilnahme an der Briefwahl nicht erforderlich.

Die Wahlbehörde bittet alle Wählerinnen und Wähler, die bei der Beantragung ihrer Briefwahlunterlagen eine auswärtige Empfängeranschrift angegeben haben um Rückmeldung, wenn sie sich nicht mehr am auswärtigen Ort aufhalten.

Der Briefwahlraum im Stadthaus, Am Packhof 2-6 in Schwerin öffnet am Montag, den 12. September 2016, 8 Uhr und schließt am 16. September 2016, 13 Uhr.

Im Briefwahlraum können Wählerinnen und Wähler Briefwahlunterlagen beantragen, die zur Hauptwahl noch keinen Wahlscheinantrag gestellt haben.

Gewählt werden kann dort am Montag 8 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr sowie am Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahlbehörde unter der Wahlhotline 0385 545-1744 zur Verfügung.

Die Vorlage einer Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend erforderlich, um vom Stimmrecht Gebrauch zu machen. Zur Stimmabgabe ist das Vorlegen des Personalausweises oder Reisepasses ausreichend. Gleiches gilt für die Urnenwahl am 18. September.

Für die Stichwahl am 18. September sind die zur Hauptwahl eingerichteten Wahlräume zu nutzen. Sie haben am Wahltag jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wollen wahlberechtigte Personen, die einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, am Wahltag in einem Wahlraum wählen, so müssen sie dabei den Wahlschein und den Stimmzettel mitbringen, die sie mit den Briefwahlunterlagen empfangen haben. Der Wahlschein ist beim Wahlvorstand abzugeben und der Stimmzettel gegen einen neuen Stimmzettel einzutauschen.

Die Schwerinerinnen und Schweriner sind am 18. September herzlich eingeladen, die Präsentation der Wahlergebnisse im Foyer des Stadthauses live zu verfolgen. 

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