Schwerin – Für das nächste Schuljahr müssen alle Kinder angemeldet werden, die in der Zeit vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011 geboren wurden und in Schwerin wohnen. Vom 4. Oktober bis zum 27. Oktober 2016 erfolgt wieder die Anmeldung im BürgerBüro des Stadthauses der Landeshauptstadt zu den Öffnungszeiten. Anzumelden sind auch die Kinder, die für das Schuljahr 2016/17 von der Schule zurückgestellt wurden. Soll das Kind für das kommende Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt oder vorzeitig eingeschult werden, ist ebenfalls eine Schulanmeldung im BürgerBüro vorzunehmen.
Haben Eltern vor, ihr Kind in einer Schule in freier Trägerschaft einzuschulen, muss unabhängig von der Anmeldung in der Schule, auch eine Anmeldung im Stadthaus vorgenommen werden.
Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes und der gültige Personalausweis bzw. Reisepass der/des Personensorgeberechtigten mitzubringen. Die anzumeldenden Kinder brauchen hier nicht vorgestellt zu werden.
Die Schulanmeldung ist im Falle des gemeinsamen Sorgerechts von beiden Personensorgeberechtigten vorzunehmen. Sollte ein Personensorgeberechtigter verhindert sein, ist bei der Anmeldung eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Bei alleinigem Sorgerecht ist die Negativbescheinigung mitzubringen. In Ausnahmefällen ist eine Schulanmeldung mit einer von den Personensorgeberechtigten ausgestellten Vollmacht, durch eine dritte Person des Vertrauens zulässig.
Die Vollmacht muss jeweils die vollständigen Namen und jeweils die Anschrift, das Geburtsdatum des Vollmachterteilenden sowie des Bevollmächtigten und den Namen des einzuschulenden Kindes enthalten. Der erste und zweite Schulwunsch mit entsprechendem Hortwunsch sollte ebenfalls vermerkt sein.
Weitere Informationen zum Schulanmeldeverfahren und zur Hortbetreuung sowie zum „Tag der offenen Tür“ für die Schulen, die den Tag terminlich in den Oktober bzw. November 2016 gelegt haben, sind unter www.schwerin.de/Bürgerservice/Bildung/Schulen abrufbar.
Schulwahl
Um den Eltern einen Überblick über die vorhandenen Grundschulen in der Stadt Schwerin zu geben, liegt im BürgerBüro ein „Wegweiser für Grundschulen“. Dieser kann ebenfalls im Internet eingesehen werden. Hier stellen sich die Grundschulen in staatlicher und freier Trägerschaft mit ihrem Profil vor. Darüber hinaus finden Eltern in dem Nachschlagewerk auch Informationen zu einer neuen Grundschule in kommunaler Trägerschaft, die dann zum Schuljahr 2017/18 am Ziegelsee eröffnet werden soll.