Schwerin – Die Landeshauptstadt vereinfacht künftig die bürokratischen Prozesse beim Bezahlen und der Abrechnung von Verwarn- oder Bußgeldern. Dazu bedarf es allerdings umfangreicher Vorarbeiten zur Modernisierung der Softwareplattform im Fachdienst Ordnung: Den offiziellen Startschuss dafür gaben Ordnungsdezernent Bernd Nottebaum, der Vorstand der KSM Kommunalservice Mecklenburg, Matthias Effenberger und Werner Schelhorn, Geschäftsführer der Schelhorn Software heute anlässlich der Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages in der Landeshauptstadt.
„Mit der Modernisierung der Softwarebasis verbessern wir die Arbeitsbedingungen für unseren Ordnungsdienst und gestalten die Überwachung des ruhenden Verkehrs wesentlich unbürokratischer“, umreißt Ordnungsdezernent Nottebaum das Ziel der Zusammenarbeit.
Im ersten Schritt wird das bisherige IT-Verfahren durch ein Upgrade auf eine zeitgemäße Software-Grundlage gestellt und der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) an das modernisierte Verfahren angebunden werden, erklärt KSM-Vorstand Matthias Effenberger. Im zweiten Schritt kommt dann 2017 das Online-Knöllchen. Es ermöglicht die Zahlung von Verwarngeldern, zum Beispiel für Parkverstöße, direkt per Smartphone oder PC, ohne dass erst der Eingang eines schriftlichen Verwarngeld-Angebotes abgewartet werden muss. „Wer das Knöllchen an der Windschutzscheibe findet, könnte dann einfach über den dort aufgedruckten QR-Code online die Strafe akzeptieren und bezahlen. Der Betroffene würde damit dem Ordnungsdienst und sich selbst den Papierweg in gleicher Sache ersparen“, beschreibt Matthias Effenberger die Vorteile.
Werner Schelhorn, Geschäftsführer der Schelhorn OWiG Software GmbH, hebt die Vorteile der Zusammenarbeit mit dem Unternehmensverbund KSM/SIS hervor: „Damit haben wir endlich auch im Norden einen Partner gefunden, der es unseren kommunalen Kunden ermöglicht, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren und die Bereitstellung und Betreuung unserer Software in die Hand eines leistungsfähigen kommunalen Rechenzentrums zu legen. Die Softwarelösungen WiNOWiG und WiNOWiG Mobil sind vollständig mandantenfähig, d.h. technisch könnten in Zukunft alle Verwaltungen der Region diesen Weg beschreiten.“ So stehen die nächsten Anwärter schon in den Startlöchern: Auch der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Stadt Ludwigslust möchten dieses Angebot künftig nutzen.
Die drei Kooperationspartner im Überblick
Die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR wurde 2013 als erstes gemeinsames Kommunalunternehmen in MV von der Landeshauptstadt Schwerin und dem Landkreises Ludwigslust-Parchim in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts errichtet. Seit dem 01.04.2016 ist die Stadt Ludwigslust als weiterer Träger der KSM AöR beigetreten.
Das gemeinsame Kommunalunternehmen nimmt für die mittlerweile drei Gebietskörperschaften nebst Eigenbetrieben die Aufgaben des IT-Betriebs wahr.
Ergänzend werden weitere Leistungen wie beispielsweise Bezügerechnung oder Massendruck erbracht.
Die Schelhorn OWiG Software GmbH entwickelt, vertreibt und betreut bereits seit über 30 Jahren Softwarelösungen für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten. Das Unternehmen ist seither kontinuierlich mit der Anzahl der Kunden gewachsen und beschäftigt heute am Firmensitz in Rottweil 18 Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung, Vertrieb, Betreuung, Projekteinführung und Schulung. Mehr als 700 Kunden setzen bundesweit Produkte der Schelhorn OWiG Software GmbH ein.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) und die Bußgeldstelle gehören zum Fachdienst Ordnung der Landeshauptstadt Schwerin. Zu den Aufgaben des KOD gehört die Überwachung des ruhenden Verkehrs, die Durchführung von kommunalen Geschwindigkeitskontrollen, die Kontrolle der Hundehalterordnung bzw. Hundesteuersatzung sowie gewerblicher und diverser weiterer Bestimmungen. Die Verfahren im ruhenden Verkehr und die Verfahren aus den Geschwindigkeitsüberwachungen werden an die Bußgeldstelle übergeben und dort abschließend bearbeitet.Allein 2015 wurden so ordnungsrechtliche Verwarn- und Bußgelder in Höhe von insgesamt 2,7 Mio. Euro verhängt, darunter 63.055 für Parkverstöße.