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Einbrüchen in Parchim: Amtsgericht Ludwigslust erlässt Haftbefehle

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Ludwigslust/Schwerin – Das Amtsgericht Ludwigslust hat heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin Haftbefehle gegen einen 33 und einen 27 Jahre alten Mann aus Halle wegen des Verdachts des Diebstahls in einem besonders schweren Fall in zwei Fällen, davon in einem Fall im Versuch, erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Die Beschuldigten sind dringend verdächtigt, am 20.10.2016 in Parchim eine Feuerbrandtür eines SB-Verkaufsgeschäftes aufgebrochen zu haben, um die im Lager und im Verkaufsraum befindlichen Waren zu entwenden. Als sie vom Verkaufsraum aus versuchten, die Tür zum Lager gewaltsam zu öffnen, wurden sie durch Polizeibeamte gestellt.

Ihnen wird darüber hinaus vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 10.10.2016 in ein Bekleidungsgeschäft in Parchim gewaltsam eingedrungen zu sein und dort Bekleidungsgegenstände und Taschen im Wert von ca. 11.000,00 Euro für eigene Zwecke an sich genommen zu haben. Dabei konnten die Täter nach der Tat zunächst unerkannt entkommen. Einer von ihnen wurde jedoch durch eine im Geschäft befindliche Überwachungskamera gefilmt. Aufgrund eines Abgleich mit den Aufnahmen besteht gegen die Beschuldigten der dringende Verdacht, auch für diese Tat verantwortlich zu sein.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung hin.

Hinweis:
Der besonders schwere Fall des Diebstahls wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

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