Schwerin – Die Landeshauptstadt Schwerin zeichnet ehrenamtliche Schwerinerinnen und Schweriner aus. Auch in diesem Jahr sollen wieder besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger geehrt werden, die unentgeltlich Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls erfüllen und sich ehrenamtlich in den unterschiedlichsten Bereichen der Stadt betätigen.
Diese öffentliche Anerkennung soll mit dazu beitragen, dass sich noch mehr Schwerinerinnen und Schweriner für ein Ehrenamt interessieren. „Zivilgesellschaftliches Engagement ist eine der Hauptsäulen für den Zusammenhalt und die Entwicklung unserer Stadt. Umso wichtiger ist es, diese stillen Helferinnen und Helfer für ihr ehrenamtliches Engagement öffentlich zu würdigen. Nur können wir das Ziel des Leitbildes unserer Stadt umsetzen, Bürgerengagement und soziale Verantwortung erfolgreich zu entwickeln“, sagt Stadtpräsident Stephan Nolte.
Geplant ist der Festakt zum Tag des Ehrenamtes am Donnerstag, den 15. Dezember 2016 in der Zeit von 16 bis 18 Uhr im VR-Bankhaus am Werderpark. Alle Schweriner Vereine und Verbände, andere juristische Personen sowie Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Schwerin werden gebeten, ihre Auszeichnungsvorschläge per E-Mail anskoenn@schwerin.de oder per Fax an (03 85) 545-1019 bis zum 25. November 2016 zu benennen. Verspätet eingereichte Vorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Dabei sind folgende Auswahlkriterien zu beachten:
- Der oder die zu Ehrende muss in der Regel Einwohnerin oder Einwohner der Landeshauptstadt Schwerin sein.
- Die ehrenamtliche Tätigkeit muss unentgeltlich erfolgen.
- Die oder der zu Ehrende sollte sein Ehrenamt mindestens schon drei Jahre lang ausgeübt haben.
- Der Umfang der unentgeltlichen Arbeit sollte zwischen drei und acht Stunden pro Woche liegen.
Ausnahmsweise kann die Landeshauptstadt jemanden auch dann ehren, wenn er einzelne Kriterien nicht erfüllt, sich aber besonders selbstlos für seine Mitmenschen oder die Stadt Schwerin einsetzt.
Was: Auszeichnung von bürgerschaftlichem Engagement anlässlich der Festveranstaltung zum Tag des Ehrenamtes am Donnerstag, den 15.12.2016
Wer: Einzelpersonen
Wodurch: Vorschläge von Einwohnerinnen und Einwohnern der Landeshauptstadt,Vereinen, Verbänden, sowie anderen juristischen Personen
Wie: schriftlich unter Verwendung des Formblattes unter: www.schwerin.de oder schriftlich als Antrag mit folgenden Angaben der zu ehrenden Person
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- vollständige Anschrift
- ggf. Telefonnummer
- Vereinszugehörigkeit bzw. Ehrenamt
- Begründung des Vorschlages
Bis wann: bis zum 25. November 2016