Schwerin – Knapp 100 Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte haben in Berlin über die Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes vor Ort in ihren Kommunen diskutiert. Der Bundestag hat das Gesetz nach kontroversen Diskussionen im Juli verabschiedet. Damit kommen ab 1.7.2017 auf die Kommunen neue Aufgaben zu.
So sieht das neue Gesetz eine eigenständige Beratungs- und Anmeldepflicht für Prostituierte vor, legt Standards für Bordell-Betriebe fest, schreibt Freiern die Benutzung von Kondomen vor und eröffnet den Behörden vor Ort mehr Kontrollmöglichkeiten. „Zum ersten Mal gibt es damit rechtliche Regelungen für die Ausübung der Prostitution, die für alle Beteiligte Rechtssicherheit bedeuten. Betreiber von Prostitutionsgewerben müssen eine Erlaubnis beantragen. Die bekommen sie nur dann, wenn sie räumliche, hygienische und sicherheitstechnische Standards erfüllen und die Betreiberkonzepte nicht gegen das Selbstbestimmungsrecht der Frauen verstoßen“, erläuterte Schwerins Gleichstellungsbeauftragte Dorin Möller nach der Tagung.
So sollen künftig vorbestrafte Betreiber durch die verpflichtende Zuverlässigkeitsprüfung aus dem Gewerbe ferngehalten werden. In 12 der 27 EU-Staaten ist Prostitution legal, aber nicht reguliert. „Eine Regulierung der Prostitution ist notwendig“, betonte Inge Trame, Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbüros. In der Diskussion gab es auch Kritik an dem neuen Gesetz. So seien Beratungsstrukturen nicht verbindlich festgeschrieben worden, kritisierte die Soziologin Elfriede Steffan. In ganz Deutschland gebe es etwa 25 Beratungsstellen, das sei viel zu wenig. Außerdem befürchtet sie, „dass gerade diejenigen Frauen sich nicht registrieren lassen, die besonders dringend Unterstützung benötigen – aus Angst vor negativen Konsequenzen. Verpflichtende Beratungsangebote, wie jetzt im Gesetz verankert, seien gerade für die Frauen in prekären Situationen abschreckend.