Schwerin – Seit der Gründung der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern gehört es zu den Markenzeichen des Festivals, mit Konzerten an kleinen, oft unbekannten Orten den ländlichen Raum zu erobern. Erstmalig laden die Festspiele nun Dörfer dazu ein, sich als Gastgeber für ein Konzert im Festspielsommer 2017 zu bewerben.
Datum, Programm und Künstler stehen bereits fest: Am Donnerstag, den 27. Juli 2017 um 19:30 Uhr spielen die Festspielpreisträger vom international gefeierten Fauré Quartett Klavierquartette von Rachmaninow, Fauré und Mussorgski. Unter dem Motto „Stars im Dorf!“ suchen die Festspiele ein Dorf mit einer Gemeinschaft, die Lust hat, Gastgeber sowohl für dieses Festspielkonzert als auch für die Musiker vom Fauré Quartett zu sein und diese ganz persönlich zu erleben.
Die Gastgeber sollten eine stimmungsvolle Spielstätte stellen, für Unterkunft und Verpflegung der Künstler sorgen und am Konzerttag ein gastronomisches Angebot für die Konzertbesucher anbieten. Alle Details zum Konzert werden Ende Februar im Gesamtprogramm der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht, dann beginnt auch der Kartenvorverkauf.
Intendant Dr. Markus Fein: „Es gibt so viele unglaublich schöne Dörfer in diesem Land! Wir wollen einer engagierten Dorfgemeinschaft die Chance geben, als Gastgeber dieses Konzerts nicht nur ihr Dorf ins Rampenlicht zu rücken, sondern auch einmal Weltstars hautnah und ganz persönlich zu erleben. Ebenso wichtig wie die praktischen Voraussetzungen zur Durchführung eines Konzerts ist uns die Begeisterungsfähigkeit und Lust der Gastgeber, dem Fauré Quartett unvergessliche Tage zu bereiten und für die stimmungsvolle Atmosphäre rund um das Konzert zu sorgen.“
Praktische Voraussetzung für die Spielstätte ist ein ebenerdiger, liebevoll hergerichteter Raum, in dem eine Bühne von 6 mal 4 Metern und 100 Personen sitzend Platz finden. Außerdem sollte das Dorf eine Unterkunft für das Fauré Quartett stellen: Die vier Musiker reisen bereits am 26. Juli an, um zu proben und sollten vom 26. bis zum 28. Juli untergebracht und verpflegt werden. Wünschenswert wäre außerdem die Organisation eines gastronomischen Angebots für das Konzertpublikum. Die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern übernehmen die Finanzierung, Planung, Organisation und Durchführung des Konzertes sowie das Marketing und den Kartenvorverkauf.
Teilnahmeberechtigt sind alle politisch selbstständigen Gemeinden oder räumlich geschlossenen Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter mit bis zu 3.000 Einwohnern. Dörfer, die bereits Spielort der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern sind oder waren, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Interessierte Bürgermeister und ihre Gemeinden können sich bis zum 11. Januar 2017 bewerben (Ausschreibung und Bewerbungsunterlagen unter www.festspiele-mv.de).
In der Woche darauf werden die drei besten Bewerbungen ausgewählt und die drei meistversprechenden Orte durch die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern besucht, um die Umsetzbarkeit eines Konzertes zu prüfen. Im Anschluss bestimmt eine Jury aus Intendant Dr. Markus Fein und dem Kaufmännischen Direktor Toni Berndt von den Festspielen sowie Staatssekretär Dr. Christian Frenzel, Chef der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern, und Friedrich-Wilhelm von Rauch, Geschäftsführer der Ostdeutschen Sparkassenstiftung, den Gewinner.
Staatssekretär Dr. Christian Frenzel sagte: „Ich wirke sehr gern in der Jury mit. Die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern schaffen es immer wieder, Konzerte an besonderen Orten zu veranstalten – und das nicht nur in den großen Städten, sondern oft auch in kleinen Dörfern. Das stärkt den Zusammenhalt und macht die Vielfalt unseres Landes sichtbar.“ Der Geschäftsführer der Ostdeutschen Sparkassenstiftung Friedrich-Wilhelm von Rauch betonte: „Es zeichnet die Festspiele aus, unablässig an ihrer programmlichen und konzeptionellen Weiterentwicklung zu arbeiten.
Als Vertreter der Sparkassen und ihrer Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern freut es mich ganz besonders, welch hohen Stellenwert insbesondere der ländliche Raum für sie einnimmt.“