Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat einen 41 Jahre alten Mann aus Schwerin wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Vergewaltigung, Körperverletzung, Amtsanmaßung, versuchten Nötigung und Bedrohung zur Jugendkammer des Landgerichts Schwerin angeklagt.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in den frühen Morgenstunden des 15.12.2015 einen 11jährigen Jungen, der sich auf dem Weg zur Schule befand, in der Hermannstraße in Höhe Gartenstraße angesprochen und sich dabei unter Vorzeigen eines vermeintlichen Dienstausweises als Polizeibeamter ausgegeben zu haben. Er soll den Jungen veranlasst haben, ihn zu einem vorgetäuschten Drogentest in den Schlossgarten zu begleiten, weil dort angeblich seine Kollegen in einem Zelt warten und den Test durchführen wollten. Dem Tatverdächtigen wird vorgeworfen, das seinen Angaben vertrauende Kind auf dem „Vulkan“-Spielplatz unter Anwendung von Drohungen und körperlicher Gewalt schwer sexuell missbraucht zu haben. Nach Abschluss der sexuellen Handlungen soll der Angeschuldigte dem Jungen angekündigt haben, ihn zu töten, wenn dieser zur Polizei gehe.
Ein „DNA-Treffer“ hatte zu dem Angeschuldigten als Tatverdächtigen geführt. Er wurde daraufhin am 25.1. vorläufig festgenommen und am selben Tage der Haftrichterin beim Amtsgericht Schwerin vorgeführt, die Haftbefehl gegen ihn erließ. Der Angeschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Schwerin vom 25.1. wird insoweit Bezug genommen.
Der Angeschuldigte hat die Tatvorwürfe zwischenzeitlich über seinen Verteidiger eingeräumt.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass für den Angeschuldigten auch nach Anklageerhebung der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt.