Schwerin – Das Bildungsministerium hat die Schulentwicklungsplanung für allgemein bildende Schulen der Landeshauptstadt mit einigen Auflagen bestätigt. Die Schulentwicklungsplanung, die die Stadtvertretung im Juni 2016 beschlossen hatte, sieht u.a. zwei Neubauten als Reaktion auf wachsende Schülerzahlen in Schwerin vor. Um dem Elternwunsch nach mehr Schul- und Hortplätzen in der Schweriner Innenstadt gerecht zu werden, wurde der Neubau einer dreizügigen Grundschule in der nördlichen Innenstadt in die Planungen aufgenommen. In der bereits im Bau befindlichen Grundschule am Ziegelsee sollen ab September die ersten Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden.
„Auch bei den weiterführenden Schulen hat das Ministerium den von uns angemeldeten Bedarf für die Neugründung einer zusätzlichen dreizügigen Regionalschule ab Klassenstufe 5 bestätigt“, erklärt Oberbürgermeister Rico Badenschier. In der Landeshauptstadt würde es dann künftig neben der Integrierten Gesamtschule vier Regionalschulen geben. Der Neubau ist den Planungen zufolge spätestens zum Schuljahr 2020/2021 in der J.-R.-Becher-Straße vorgesehen. Hier fordert das Bildungsministerium die Stadt auf, die zeitlichen Abläufe zur Errichtung und Genehmigung dieser Schule bis Mai 2017 bei der obersten Schulbehörde vorzulegen.
Entsprechend dem vom Land beschlossenen Inklusionskonzept für Schulen will die Landeshauptstadt weiterhin Angebote für Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf bereithalten. Die Schulstandorte des Mecklenburgischen Förderzentrums für Körperbehinderte sowie der Albert-Schweitzer-Schule sollen gemäß den Empfehlungen des Landes zu Schulen mit spezifischen Kompetenzen werden. Die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache will die Landeshauptstadt durch die Fusion der beiden verbleibenden Förderschulen zu einem regionalen Beratungs- und Kompetenzzentrum am Standort des Sonderpädagogischen Förderzentrums „Am Fernsehturm“ erhalten.
Für die Neustrukturierung der beiden Förderschulen mit den Schwerpunkten Sprache bzw. Lernen soll sich die Stadtverwaltung bis August auf zeitliche Abläufe für die geplanten Änderungen eindeutig festlegen.
Die städtischen Planungen zum Thema Inklusion müssen dem Bildungsministerium ebenfalls noch einmal vorgelegt und konkretisiert werden. Sie sind nach den geltenden schulgesetzlichen Vorschriften derzeit noch nicht genehmigungsfähig. Das Land hat die entsprechenden Kriterien zur Umsetzung der Inklusion noch nicht festgelegt.