Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat heute beim Landgericht Neubrandenburg einen Befangenheitsantrag gegen die Richter der Schwurgerichtskammer und zwei weitere Richter, die mit Entscheidungen in dem Strafverfahren befasst waren, angebracht.
Grund hierfür ist unter anderem der Beschluss der Schwurgerichtskammer vom 13.2., mit dem die Richter zum wiederholten Mal die Nebenklageberechtigung eines Nebenklägers widerrufen hatten, obwohl dem bindende Entscheidungen des Oberlandesgerichts Rostock entgegenstanden. Zudem haben sich die Richter in zwei weiteren Beschlüssen aus November 2016 in bedenklicher Weise über einen Nebenklagevertreter und die Staatsanwaltschaft Schwerin geäußert.
Die in Rede stehenden Entscheidungen lassen besorgen, dass die Richter eine innere Haltung eingenommen haben, die es ausschließt, dass sie das Verfahren mit dem gebotenen und unverzichtbaren Maß an Neutralität führen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft scheinen sie nicht mehr in der Lage, den Nebenklägern, den Nebenklagevertretern und der Staatsanwaltschaft unvoreingenommen und sachlich gegenübertreten zu können. Zudem hat sich bei der Staatsanwaltschaft aufgrund der Sachbehandlung des Verfahrens durch die abgelehnten Richter der Eindruck verfestigt, dass die Richter, die über zwei Jahre die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten prüfen, nicht der vom Oberlandesgericht getroffenen Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens entsprechen und zur Sache verhandeln wollen.
Die Nebenklagevertreter haben wegen der vorgenannten Umstände gegen die Richter der Schwurgerichtskammer Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft in Rostock wegen Rechtsbeugung und Beleidigung erstattet. Der Generalstaatsanwalt hat die Bearbeitung dieser Anzeige gemäß § 145 GVG der Staatsanwaltschaft Stralsund zugewiesen.