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Ab 2. Mai KfZ-Zulassung im Stadthaus möglich

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Schwerin – Landeshauptstadt und Landkreis bieten ab 2. Mai eine organisatorische Notlösung für die KfZ-Zulassung im Schweriner Stadthaus an. Ab Dienstag sind im Raum E 0.70 im Erdgeschoss des Stadthauses, Am Packhof 2 -6, vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Dienstleistungen im Bereich der KfZ-Zulassung eingesetzt. Im Stadthaus können allerdings keine Schilderdienste erledigt werden. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich zunächst über den telefonischen Bürgerservice unter 115 ein KfZ-Kennzeichen zu reservieren. Mit dem telefonisch reservierten Kennzeichen können sie sich bei den Schilderdiensten in der Otto-Hahn-Straße in Schwerin-Süd ihre Nummernschilder prägen lassen, die sie dann bitte in die KfZ-Zulassung ins Stadthaus mitbringen.

Führerscheinangelegenheiten können nicht im Stadthaus erledigt werden. Den Kunden wird empfohlen, dafür in dringenden Fällen das nächstgelegene Kooperative Bürgerbüro im Amt Strahlendorf zu nutzen. Es ist montags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr, dienstags von  9 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 9 Uhr bis 18 Uhr und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. 

Die gemeinsame Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle des Landkreises und der Landeshauptstadt in der Otto-Hahn-Straße in Schwerin-Süd bleibt weiterhin aus bautechnischen Gründen geschlossen, teilt der zuständige Fachdienst Bürgerservice mit.

Den Kunden der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle  steht nach wie vor auch der Service der Kooperativen Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung in Parchim, Ludwigslust, Hagenow, Boizenburg, Sternberg, Lübz oder Dömitz  zur Verfügung.

Die Kfz-Zulassung im Stadthaus ist montags von 8 bis 16 Uhr sowie dienstags und donnerstags 8 bis 18 Uhr geöffnet sowie am Samstag, den 6. Mai, von 9 bis 12 Uhr.

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