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Kleingärtner haben Rechtsanspruch auf Abfallentsorgung

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Schwerin – Die Landeshauptstadt Schwerin will das Recht der Kleingartenbesitzer auf einen Anschluss an das Abfallentsorgungssystem der Stadt konsequent umsetzen, dabei aber auf Freiwilligkeit setzen und den Anschluss noch nicht zur Pflicht machen. „Wir setzen darauf, dass unser attraktives Angebot zur umweltgerechten Entsorgung die meisten Kleingärtner überzeugen wird. Das einjährige Modellprojekt mit der Sparte Erholung hat gezeigt, dass der Anschluss an die städtische Abfallentsorgung viele Vorteile für die Kleingärtner bringt“, meint Wirtschaftsdezernent Bernd Nottebaum.  So ist die kostenfreie Entsorgung des Grünschnitts beim Anschluss an die städtische Hausmüllentsorgung inclusive. Niemand müsse länger seine Müllsäcke mit dem Auto in der Stadt umherkutschieren, um die Abfälle aus dem Kleingarten in der Hausmülltonne zu entsorgen. Auch das Kostenargument fällt bei allen Kleingärten auf städtischem Grund – und damit in drei von vier Fällen ­– gar nicht ins Gewicht:

„Nach dem Generalpachtvertrag mit der Stadt trägt Schwerin als Grundstückseigentümerin diese Nebenkosten. Wir reden hier von einem Betrag von einem Euro pro Monat und Parzelle. Die 12 Euro im Jahr müssten nur nichtstädtische Pächter zahlen“, wie Wirtschaftsdezernent Nottebaum vorrechnet.

„Wir wollen jetzt erst einmal die Gemüter beruhigen und sachlich informieren, weil wir glauben, dass die Kleingärtner die Vorteile erkennen werden, wenn sich weitere Vereine freiwillig der städtischen Abfallentsorgung anschließen“, wirbt Oberbürgermeister Rico Badenschier für den städtischen „Kleingartenfrieden“. 16 Vereine hätten bei der Stadt bereits positives Interesse bekundet, ihren Abfall während der Gartensaison entsorgen zu lassen. „Da setze ich einfach Vertrauen gegen Vertrauen: Ich gehe davon aus, dass sich die Rechtspflicht auch ohne Zwang durch das gute Beispiel umsetzen lässt“, so Badenschier.

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