Schwerin (ots) – Am 3.6. gegen 18.45 Uhr befuhr ein 42-jähriger Leipziger mit einem PKW Ford die Crivitzer Chaussee stadteinwärts.
Hierbei wurde er bei einer Geschwindigkeitsmessung von Beamten des Polizeihauptreviers Schwerin mit 87 statt erlaubten 60 km/h gemessen und einer Kontrolle unterzogen. Der bußgeldbewährte Tatbestand sollte dann das geringste Problem des Mannes sein, der, wie sich herausstellte, Geburtstag hatte.
Diesen hatte er offenbar bereits gefeiert, denn in seiner Atemluft war deutlich Alkohol zu vernehmen. Ein Vortest ergab schließlich 1,75 Promille.
Für den Mann endete daraufhin die Fahrt zu einem Schlagerkonzert. Bei seiner Überprüfung stellte sich noch heraus, dass gegen ihn auch ein Haftbefehl über sechs Monate Ersatzfreiheitsstrafe bestand.
Gegen den Mann wurde Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr erstattet, sein Führerschein sichergestellt und eine Blutprobenentnahme veranlasst. Der Haftbefehl wurde sofort vollsteckt und der Mann der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt überstellt.