Schwerin – Schweriner Eltern müssen keinen Antrag stellen, wenn sie die von der Stadtvertretung beschlossene Absenkung der Elternbeiträge für ihre Kinder im Krippenalter in Anspruch nehmen wollen. Die Absenkung der Elternbeiträge für Kinder unter drei Jahren um bis zu 50 Euro in der Krippe und bis zu 20 Euro in der Tagespflege soll vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017 automatisch gelten. „Ich finde es richtig, dass wir die Mittel zum einen für konkrete Maßnahmen zum Ausbau der frühkindlichen Förderung ausgeben und gleichzeitig dem Wunsch vieler Eltern gerecht werden, die zur Verfügung stehenden Gelder zur Reduzierung von Elternbeiträgen einzusetzen. Gerade im Krippenbereich ist das besonders wichtig“, so Oberbürgermeister Rico Badenschier.
Bezahlt wird diese Reduzierung aus Rückläufen des nicht in Anspruch genommenen Betreuungsgeldes des Bundes in Höhe von insgesamt 668.997,60 Euro, die vom Sozialministerium an die Stadt weitergereicht wurden. Die Mittel werden von der Stadt je anspruchsberechtigtem Kind an die Kita-Trägern und Tagespflegepersonen überwiesen, die den Entlastungsbetrag ohne Antrag an die Eltern weitergeben.
Die Elternentlastung wird je anspruchsberechtigtem Kind gewährt und ist wie folgt gestaffelt:
• U3 – Krippe, Vollzeit: 50 € pro Monat
• U3 – Krippe, Teilzeit: 30 € pro Monat
• U3 – Krippe, halbtags: 20 € pro Monat
• U3 – Tagespflege, Vollzeit: 20 € pro Monat
• U3 – Tagespflege, Teilzeit: 12 € pro Monat
• U3 – Tagespflege, halbtags: 8 € pro Monat