Schwerin (ots) – Beim sogenannten Call-ID-Spoofing werden Rufnummern angezeigt, die mit jenen von Polizei, Behörden oder Gerichten identisch sind. Dadurch gelingt es den Betrügern Zweifel der Opfer im Nu zu zerstreuen und sie zur Herausgabe personenbezogener Daten oder zur Überweisung von Geldbeträgen zu bewegen.
So auch in einem Fall vom letzten Wochenende in Schwerin. Hier meldeten sich Anrufer unter der Verwendung der Telefonnummer des Polizeizentrums Schwerin. Zu einem vollendeten Betrug kam es glücklicherweise nicht, da der Angerufene die notwendige Skepsis walten ließ und dies wohl den Täter abschreckte. Egal unter welcher Legende sich die "Falsche Polizei" meldet, seien Sie grundsätzlich solchen Anrufen gegenüber skeptisch. Abhilfe gegen dieses Spoofing ist möglich, wenn die Betroffenen der Nummer nicht vertrauen und keine vertraulichen Informationen preisgeben würden. Geben Sie keine sensiblen oder privaten Daten (Personalien, Bankdaten, PIN/TAN, Zugangsdaten, Kundendaten) weiter – auch nicht über die Wähltastatur (PIN-Eingabe). Wichtig ist es, beim Kontrollanruf nicht die im Telefon zwischengespeicherte Nummer für den Rückruf zu verwenden, sondern im Internet oder im Telefonbuch nachzuschauen und die Nummer dann selbst zu wählen. Hilfreich ist es auch, Freunde oder Familienmitglieder in die Geschehnisse einzubinden.