Schwerin – Das Jobcenter Schwerin wird Mieterinnen und Mietern, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben, bei Umzügen in andere Wohnungen helfen. Über die entsprechenden einvernehmlichen Abstimmungen zwischen der Stadtspitze und dem Jobcenter Schwerin informierte die Verwaltung gestern Abend die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Sport und Soziales der Stadtvertretung. „Die Stadt sieht sich für diese Mieterinnen und Mieter in der Verantwortung, wenn die Mietzahlungen für die betreffenden Wohnungen vom Jobcenter geleistet werden. Deshalb haben wir nach einer unbürokratischen Lösung gesucht. Ein Umzug soll nicht daran scheitern, dass die neue Wohnung etwas teurer ist als die Grenzwerte dies vorsehen“, so Oberbürgermeister Rico Badenschier.
Konkret wurde festgelegt, die Richtlinie zu den Leistungen für Unterkunft für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) zu erweitern. Danach wird das Jobcenter einem Umzug in eine neue Wohnung in Einzelfällen auch dann unterstützen, wenn die Betroffenen aus unzumutbaren Wohnverhältnissen in eine teurere Wohnung ziehen als das nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinie angemessen ist.
Ziehen diese Mieter in die teurere Wohnung um, werden die Kosten für die neue Unterkunft nach den Maßgaben der bestehenden Unterkunftsrichtlinie übernommen. Das Jobcenter zahlt dann die Unterkunftskosten für die neue Wohnung bis zur Höhe der Angemessenheitsgrenze nach der Unterkunftsrichtlinie und übernimmt in diesen Einzelfällen auch Aufwendungen für den Wohnungswechsel wie Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten oder Mietkaution. Diese Regelung gilt ebenso für Bezieher von Sozialleistungen nach dem SGB XII. Die WGS hat bereits signalisiert, dass sie betroffenen Mieterinnen und Mietern im Rahmen ihrer Möglichkeiten Wohnraum zur Verfügung stellen will.