Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat die 19 und 31 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen wegen Vergewaltigung zur Jugendkammer des Landgerichts Schwerin angeklagt.
Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, das 13 Jahre alte Mädchen in den Abendstunden des 19.5. zu Hause aufgesucht und das Kind gegen seinen erkennbaren Willen sexuell missbraucht zu haben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass das Mädchen den 19-jährigen Angeschuldigten vor der Tat über einen sogenannten Messenger-Dienst kennengelernt und zu sich nach Hause eingeladen hatte. Dabei hatte das Mädchen angegeben, bereits 15 Jahre alt zu sein. Der 19-jährige Angeschuldigte hat einvernehmliche sexuelle Handlungen eingeräumt; der 31 Jahre alte Angeschuldigte bestreitet die Tat. Beide befinden sich seit dem 21.5. in Untersuchungshaft.
Im Hinblick auf die schutzwürdigen Belange des geschädigten Kindes bittet die Staatsanwaltschaft um Verständnis dafür, dass auch weiterhin keine Einzelheiten zum Tatgeschehen mitgeteilt werden können.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass für die Angeschuldigten auch nach Anklage-erhebung der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt.
Hinweis:
Die Vergewaltigung wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.