Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat einen 51-jährigen Niederländer sowie dessen 28-jährigen Sohn wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in neun Fällen zur Großen Strafkammer des Landgerichts Schwerin angeklagt. Dem 28 Jährigen wird darüber hinaus ein weiterer Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last gelegt.
Die Angeschuldigten sind nach dem Ergebnis der Ermittlungen dringend verdächtig, in der Zeit von Dezember 2015 bis zum Frühjahr 2017 in einer Halle auf einem Reiterhof in der Region Hagenow eine professionelle Cannabis-Indoor-Plantage betrieben zu haben. Dabei sollen sie von niederländischen Bandenmitgliedern, deren Identität bislang nicht ermittelt werden konnte, unter anderem durch die Finanzierung des Equipments der Anlage und Lieferung von Stecklingen unterstützt worden sein. Im Gegenzug sollen die Angeschuldigten Teile des Erlöses und Teile der Ernte an die Bandenmitglieder in den Niederlanden abgeführt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeschuldigten in insgesamt neun Fällen Marihuana in Mengen zwischen 12 und 16 Kilogramm geerntet und gewinnbringend weiterverkauft haben.
Der Verkaufswert des Marihuanas beträgt ca. 375.000,- €.
Auf die gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Schwerin und des Zollfahndungsamtes Hamburg vom 17.5. wird im Übrigen Bezug genommen.
Die geständigen Angeschuldigten befinden sich seit dem 17.5. in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass für die Angeschuldigten auch nach Anklageerhebung der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt.