Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin gestern Haftbefehl gegen einen 32 Jahre alten Mann wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und psychoaktiven Stoffen in insgesamt 39 Fällen sowie des unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.
Der Beschuldigte ist nach dem Ergebnis der Ermittlungen dringend verdächtig, in der Zeit vom 1.12.2016 bis zum 25.7. in mindestens 26 Fällen Kräutermischungen, die dem Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) unterfallen, in Mengen bis zu 50 Gramm im Internet bestellt zu haben, um sie anschließend im Schweriner Raum gewinnbringend an Konsumenten weiterzuverkaufen. Darüber hinaus soll er in mindestens 13 Fällen Amphetamin in bisher unbekannten Mengen mit dem Ziel verkauft haben, sich zur Bestreitung seines Lebensunterhalts eine Einnahmequelle von einigem Umfang und einer gewissen Dauer zu sichern. Im Rahmen einer am 25.7. durch Beamte des Kriminalkommissariats Schwerin durchgeführten Durchsuchung wurden zudem in seiner Wohnung drei Cannabispflanzen aufgefunden.
Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.
Hinweis:
Das gewerbsmäßige unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz sieht für das gewerbsmäßige Handeltreiben mit neuen psychoaktiven Stoffen Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor.