Schwerin – Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler können zur Wahrung ihrer Ansprüche ab sofort einen formlosen Antrag auf kostenlose Schülerbeförderung bei der Stadt Schwerin stellen, müssen aber das Monatsticket für den Ausbildungsverkehr vorerst noch selbst verauslagen. Die Anträge sind an den Fachdienst Bildung und Sport der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin zu richten. Die verauslagten Monatskarten sollten zur Nachweisführung aufbewahrt werden.
Grundlage für eine Erstattung der Fahrkosten sind die neue Schülerbeförderungssatzung und die Schuleinzugsbereichssatzung zur örtlich zuständigen Schule. Beide Satzungen wurden am heutigen Dienstag von der Schulverwaltung in den Hauptausschuss der Stadtvertretung eingebracht. Sie sollen am 18. September von der Stadtvertretung beschlossen werden.
„Die Schuleinzugsbereiche müssen dann noch vom Bildungsministerium bestätigt werden. Ob das Land uns eine rückwirkende Erstattung ermöglicht, wissen wir noch nicht. Wir hoffen auf Entgegenkommen, da das Bildungsministerium die Messlatte für die Bestimmung der Schuleinzugsbereiche sehr hoch gelegt hat. Wir mussten trotz freier Schulwahl nur für die Schülerbeförderung formale Schuleinzugsbereiche festgelegen und die vor einem Jahr beschlossenen stadtteilgenauen Schuleinzugsbereiche jetzt für jede Schule einzeln auch noch mit Straße und Hausnummer versehen“, schildert Oberbürgermeister Rico Badenschier den hohen bürokratischen Aufwand.
Die eigentliche Antragstellung ist für Eltern und volljährige Schüler daher auch erst nach Bestätigung und Veröffentlichung der städtischen Satzungen möglich. Die Schulverwaltung erwartet eine Antragsflut und bittet die Eltern um Geduld, wenn die Bearbeitung einige Zeit beansprucht. „Ich appelliere dringend an die Eltern, die Monatskarte für ihre Kinder auch weiterhin zu kaufen. Diejenigen, die anspruchsberechtigt sind, werden die Kosten auch erstattet bekommen“, so Schuldezernent Andreas Ruhl. Die entsprechenden Antragsformulare werden den Eltern zeitnah zugänglich gemacht und auch durch Aushänge in den Schulen weitergegeben.
Übernommen werden die Beförderungskosten nach Landesschulgesetz zur örtlich zuständigen Schule. Allerdings nur, wenn der kürzeste Fußweg zwischen dem Wohnort und der örtlich zuständigen Schule bis zur Klassenstufe 6 länger als zwei Kilometer und ab Klassenstufe 7 länger als vier Kilometer ist.
Antragsteller können sich die Schulwegkosten wahlweise als Sonderfahrausweis oder anteilig für die Monatskarte/Wochenkarte im Ausbildungsverkehr erstatten lassen.
Der Sonderfahrausweis berechtigt dann nur während der Schulzeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 6 bis 17.30 Uhr dazu, von vorbestimmten Haltestellen zur örtlich zuständigen Schule und zurück zu fahren.
Für Monatskarten/ Wochenkarten im Ausbildungsverkehr erstattet die Stadt den Anteil der schulischen Nutzung an die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler. Vorteil: Die Karte kann auch außerhalb der Schulzeit und des Schulweges genutzt werden.
Die Regelung des Landesschulgesetzes zur Erstattung der Schulwegkosten geht den Landkreisen und kreisfreien Städten nicht weit genug, weil damit nur wenige Schüler in den Genuss der Regelung kommen, die zudem an den jeweiligen Kreisgrenzen endet. Auch die Landeshauptstadt Schwerin unterstützt daher als Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe die Volksinitiative für ein kostenloses Schülerticket für alle Schülerinnen und Schüler. „Es würde allen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, unabhängig von bürokratischen Hürden wie etwa den Schuleinzugsbereichen, die Schule ihrer Wahl kostenfrei zu erreichen und auch in der unterrichtsfreien Zeit Bildungs- und Freizeitangebote in Arbeitsgemeinschaften, Musikschulen oder Vereinen leichter in Anspruch zu nehmen“, so Oberbürgermeister Rico Badenschier.
Die Volksinitiative hat in den zurückliegenden Wochen und Monaten bereits mehr als 11.000 der nötigen 15.000 Unterschriften gesammelt. Im Foyer des Stadthauses liegen die Listen weiterhin zur Unterzeichnung bereit.