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Sanierung des Großen Moor beginnt mit der Fußgängerzone

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Schwerin – Die Landeshauptstadt beginnt am Mittwoch im Bereich der Fußgängerzone mit dem grundhaften Ausbau der Straße Großer Moor. Dazu wird der Straßenabschnitt in der Fußgängerzone ab 27. September,  8 Uhr zwischen Puschkinstraße bis zur Einmündung in die Landesrabbiner-Holdheim-Straße voll gesperrt. Alle Anlieger können ihre Gebäude fußläufig jederzeit weiter erreichen. Die Zufahrt in die Landesrabbiner-Holdheim-Straße und auf den Schlachtermarkt ist ebenfalls gewährleistet. „Der erste Bauabschnitt soll bis Mai 2018 fertiggestellt werden, damit die Außen- und Freiluftgastronomie möglichst ungestört in die neue Saison starten kann“, so Baudezernent Bernd Nottebaum.

Noch in dieser Woche werden die 13 Alleebäume in diesem Straßenabschnitt gefällt. Ihr Erhalt ist wegen der erforderlichen Leitungsarbeiten im Untergrund nicht möglich. Die Bäume in der Fußgängerzone stehen unmittelbar auf bzw. an den vorhandenen Leitungen, die im Zuge des grundhaften Ausbaus erneuert werden.  In der Fußgängerzone werden nach Abschluss der Arbeiten 14 Bäume neu gepflanzt. Sie sollen ein Mindestalter von 15 Jahren haben. Die Neupflanzungen werden zudem mit ausreichend  durchwurzelungsfähigem Substrat und Wurzelschutzvorkehrungen versehen, sodass sich die Wurzeln künftig nicht mehr um die Leitungen legen können und die Leitungen besser geschützt sind. „Wir können damit garantieren, dass die  Neupflanzungen  bessere Wachstumsbedingungen vorfinden und das Erscheinungsbild der Straße erhalten bleibt“, bekräftigt der Baudezernent.

Für die Baumaßnahme läuft schon seit Dezember 2016 ein umfangreiches Beteiligungsverfahren. Im Forum Schwerin wurden unter www.schwerin.de  über mehrere Wochen die unterschiedlichen Planungsalternativen und die Vorzugsvarianten der städtischen Verkehrs- und Stadtplaner vorgestellt. Sowohl auf Anliegerversammlungen als auch in den Fachausschüssen der Stadtvertretung wurden die Planungen unter Einbeziehung des Bürgervotums umfangreich diskutiert und modifiziert. Allerdings wurde die von der Stadtvertretung beauftragte Alternativplanung mit preisgünstigem Betonrechteckpflaster in grau und Asphaltfahrbahn auch wegen denkmalpflegerischer Bedenken wieder verworfen.

Der Abschnitt der Fußgängerzone am Großen Moor wird nun genau wie die angrenzende Puschkin- und Schlossstraße in den Nebenanlagen mit Betonpflaster mit Hartsteinvorsatz in Gelb und in der Fahrbahn mit geschnittenem Natursteinpflaster ausgestattet. Die Höhe der Baukosten  wird für den ersten Bauabschnitt ca. 400.000 Euro betragen. Die beitragsfähigen Kosten werden im Bereich der Fußgängerzone nicht zu 75 %, sondern zu 55 % auf die Anlieger umgelegt. Die größeren Summen werden dabei auf die städtische Wohnungsgesellschaft entfallen.

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