Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat eine 40 Jahre alte Frau aus Wittenburg wegen des Verdachts des Totschlags zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Schwerin angeklagt.
Der Angeschuldigten wird zur Last gelegt, im Januar 2015 ihr neugeborenes Kind unmittelbar nach der Geburt getötet zu haben. Die Babyleiche hatten Spaziergänger am 1.3.in einem Waldstück in der Nähe des Sportplatzes in Wittenburg gefunden.
Umfangreiche staatsanwaltschaftliche und polizeiliche Ermittlungen einer eigens dafür bei der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin eingerichteten 6-köpfigen Sonderkommission hatten im Juli 2017 zur Identifizierung und Inhaftierung der Angeschuldigten geführt. Dabei hatte der Kindesvater den entscheidenden Hinweis gegeben. Seine DNA konnte aus einer auf der Babyleiche gesicherten Mischspur aus der DNA der Kindesmutter und des Babys extrahiert werden.
Die Angeschuldigte hat eingeräumt, das Kind alleine zur Welt gebracht zu haben. Zu diesem Zeitpunkt habe das Kind gelebt, es sei jedoch ohne ihr Zutun wenig später verstorben. Sie habe sich nicht von dem Kind trennen wollen und daher den Leichnam in den Gefrierschrank gelegt.
Die rechtsmedizinische Untersuchung der Babyleiche hat ergeben, dass das Mädchen zum Zeitpunkt seiner Geburt gelebt hatte. Die genaue Todesursache konnte nicht festgestellt werden. Aus Sicht der Rechtsmediziner kommen als Todesursache ein Ertrinken, ein Ersticken oder ein Erfrieren in Betracht.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass für die Angeschuldigte auch nach Anklageerhebung der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt.
Hinweis:
Der Totschlag wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.